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Anerkennung von Berufskrankheiten - soziale Errungenschaft seit 1925

18. Juni 2025

Anlässlich des Jubiläums luden die Beratungsstellen für Berufskrankheiten Berlin, Bremen und Hamburg zu einer gemeinsamen Online-Veranstaltung mit dem Titel „100 Jahre Anerkennung von Berufskrankheiten: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft“ ein.

Cansel Kiziltepe, Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung


Nach dem Grußwort von Cansel Kiziltepe, Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, wurde über die Entstehung, die aktuellen Herausforderungen sowie die künftige Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts berichtet.

Die erste Berufskrankheitenverordnung ging 1925 in der Weimarer Republik an den Start. Am Anfang standen nur 11 Krankheiten auf der Liste, heute sind es 88. Psychische Erkrankungen sind bisher nicht bei den anerkannten Berufskrankheiten dabei. Jede Erweiterung der Liste zieht einen schwierigen Prozess zur Einordnung in den Rechtsrahmen nach sich.

Große Herausforderungen bringt zur Zeit der Umgang mit Post-/Long-COVID mit sich. Dies bestätigt auch ein Richter des Bundessozialgerichtes und zeigt die Erkenntnisgrenzen bei der Prüfung und Anerkennung von Berufskrankheiten auf. Um die Anerkennung von PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) als sog. Wie-Berufskrankheit durchzusetzen, soll ein Musterstreitverfahren den Druck auf Politik und Gesetzgebung erhöhen.

In den Sozialrechtssprechstunden bieten die Juristinnen und Juristen des BDH Betroffenen Beratung und Unterstützung an, wenn es Schwierigkeiten bei der Anerkennung einer Berufskrankheit gibt oder wenn die BG-Rente von der Berufsgenossenschaft nicht gewährt wird.