Das lange angekündigte Bürgergeld für Arbeitssuchende ist endlich auf dem Weg. Es bringt auch positive Veränderung für Menschen in der Grundsicherung und Erwerbsminderung. Das Wunsch- und Wahlrecht in der Rehabilitation soll gestärkt werden, Genaueres erwarten wir mit Spannung im Sommer. Hinzuverdienen bei vorgezogener Altersrente oder bei Erwerbsminderungsrente wird deutlich leichter.
Lang vorbereitet: Das Bürgergeld löst die Grundsicherung für Arbeitssuchende im SGB II ab. Ein Teil der Regelung wurde zum 1. Januar, ein zweiter Teil wird zur Jahresmitte (1. Juli) umgesetzt.
Die Regelungen dazu sind vielfältig. Wichtige Eckpunkte:
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der gemeinsam erarbeitet wird.
Die durch das Bürgergeld eingetretenen Änderungen für Arbeitssuchende werden zum Großteil im SGB XII auch für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung übernommen.
So gelten auch hier die geänderten Regelsätze sowie die Änderungen zur Karenzzeit einer unangemessen großen Wohnung. Erbschaften und Vermögen werden besser geschützt. Auch ein Kraftfahrzeug, wenn es ein Verkehrswert von 7.500 Euro nicht überschreitet, wird als geschütztes Vermögen angesehen.
Arbeitnehmende, die ihre Altersrente mit Abschlägen vorzeitig, das heißt, vor Beginn der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, können ab diesem Jahr unbegrenzt hinzuverdienen. Bisher galt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro, die während der Pandemie zuletzt deutlich auf 46.060 Euro angehoben wurde.
Für Bezieherinnen und Bezieher wird es zwar weiterhin eine jährliche Hinzuverdienstgrenze geben, aber diese wird deutlich angehoben Die Grenze orientiert sich an der monatlichen Bezugsgröße und wird der jährlichen Lohnentwicklung angepasst. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 17.823,75 Euro anrechnungsfrei sein.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze auch weiterhin individuell berechnet. Auch sie orientiert sich an der monatlichen Bezugsgröße, damit der Lohnentwicklung und wird jährlich angepasst. 2023 liegt der jährliche Hinzuverdienst bei teilweisen Erwerbsminderungsrente bei mindestens 35.647,50 Euro.
Unabhängig von der Höhe des möglichen Hinzuverdienstes ist jedoch bei der Erwerbsminderungsrente der zeitliche Umfang der Tätigkeit pro Tag zu beachten. Dieser sollte bei einer vollen Erwerbsminderungsrente unter drei Stunden, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente unter sechs Stunden liegen.
Der Hinzuverdienst, der die Grenze übersteigt, wird wie bisher in Höhe von 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Als Hinzuverdienst gelten Entgeltersatzleistungen, aber auch der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, steuerrechtlicher Gewinn aus Einkünften in Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit oder vergleichbares Einkommen.
Die Transparenz der Rentenübersicht sowie bei der Vergabe von Rehabilitationsmaßnahmen soll mit dem Gesetz Digitale Rentenübersicht verbessert werden. Rentenversicherungsträger machen dafür Vorgaben bei der Beschaffung von Reha-Leistungen. Das Gesetz regelt die Zulassung, die Vergütung und Belegung von Reha-Einrichtungen. Es soll ab Juli 2023 Anwendung finden und stärkt das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Beantragung einer Reha. Wie genau, werden wir für das BDH-Magazin in Erfahrung bringen.
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wird unter anderem die tagesstationäre Behandlung als Form der Krankenhausbehandlung eingeführt. Liegt bei (gesetzlich Versicherten) eine medizinische Diagnose (Indikation) für eine stationäre somatische Behandlung vor, können Krankenhäuser anstelle einer vollstationären eine tagesstationäre Krankenhausbehandlung erbringen. Die Patientinnen und Patienten bleiben dabei nachts nicht im Krankenhaus, wenn im häuslichen Umfeld die Versorgung sichergestellt ist. Im Krankenhaus müssen bei dieser Versorgungsform Patientinnen und Patienten täglich mindestens sechs Stunden überwiegend ärztlich und pflegerisch behandelt werden. Fahrtkosten können auch bei dieser tagesstationären Behandlung übernommen werden.