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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

15. November 2024

Für diesen Satz, der vor 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde, haben viele Menschen mit Behinderungen unermüdlich und engagiert gekämpft.

Er war ein bedeutender Schritt in der Behindertenpolitik und stellt klar: Volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht. 
Die Bewegung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen begann in den 1980er Jahren und legte den Grundstein für die Grundgesetzänderung im Jahr 1994. Sie war geprägt von der Forderung nach Gleichberechtigung und Teilhabe, die schließlich in die Gesetzgebung einfloss. Diesen erfolgreichen Kampf der Behindertenbewegung für die Änderung des Grundgesetzes dokumentiert H.-Günter Heiden umfassend in seinem Buch „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994“. Hier gehts zum Buch

Der heutige Jahrestag der Grundgesetzänderung ist ein wichtiger Anlass, um auf die leider noch immer bestehenden Handlungsbedarfe für die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Aus dem Diskriminierungsverbot sind zwar auch die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hervorgegangen, allerdings ist deren Reform längst überfällig. Die wurde im Koalitionsvertrag der Ampelregierung 2021 auch versprochen, die Gesetzentwürfe liegen aber bis heute nicht vor. Der Bruch der Koalition verzögert die Reformen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Gewährleistung ihrer vollen Teilhabe höchstwahrscheinlich nur noch weiter.