22. Juni 2026
Qualität in der Neuro-Reha rechnet sich, aber nicht zum Nulltarif!

Die Planungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gefährden nicht nur wesentliche Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung wie die Begrenzungen in der Familienversicherung, die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnarzt oder die Zuzahlungen bei Medikamenten. Sie bedeuten auch eine große Gefahr für die Qualität in der Neurorehabilitation. Darauf macht der BDH Bundesverband Rehabilitation mit einer Fach-Stellungnahme in den aktuellen parlamentarischen Beratungen aufmerksam.
Im Kern sieht der Gesetzesentwurf maßgebliche Veränderungen in der Refinanzierung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen vor, darunter eine stärkere Begrenzung von Vergütungssteigerungen durch die Kopplung an die Grundlohnrate und damit eine Obergrenze. Weiterhin sollen Tarifsteigerungen in den Einrichtungen nicht mehr zwangsläufig durch eine Erhöhung der Vergütungssätze der Kassen refinanziert werden können. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen.
Als Träger eines führenden Verbundes von Kliniken und Zentren für Neurorehabilitation machte der BDH auf diese Probleme aufmerksam und wandte sich damit an Fraktionsvorstände der Bundestagsparteien, ihre gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher sowie jetzt anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetz an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages.
BDH-Forschungsdirektor Prof. Thomas Platz erläutert: „Neurologische Erkrankungen sind die Hauptursachen für Alltagsbehinderung und ihre Häufigkeit nimmt zu. Rehabilitation erfüllt hier eine Schlüsselfunktion zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und sozialem Abstieg. Eine finanzielle Gefährdung von Rehabilitationseinrichtungen wäre für die Bewältigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen kontraproduktiv."
Wichtig sei hingegen, eine inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der neurorehabilitativen Versorgung, auch transsektoral und mit Regionalbezug, die nachweislich wirksame Versorgung zum Nutzen von Betroffenen und einer älter werden Gesellschaft implementiert und auskömmlich finanziert.
Er mahnt: „Nur so lässt sich eine nachhaltige Konsolidierung der gesetzlichen Sozialversicherungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgung und Erhalt der Selbsthilfefähigkeit Betroffener erreichen."
Die hochspezialisierten interdisziplinären Behandlungsteams der gemeinnützigen BDH-Kliniken und -zentren erleben in ihrer täglichen Praxis den großen Nutzen von wissenschaftlich evidenter Therapie für die Rückkehr von Menschen nach Schlaganfall und anderen neurologischen Schädigungen in Alltag und Beruf. Dass Reha nachhaltig wirkt, ist zudem mehrfach wissenschaftlich belegt. Sehr deutlich wurde das erst kürzlich durch die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der Deutschen Rentenversicherung zur Wirksamkeit und volkswirtschaftlicher Nutzen der Rehabilitation in Deutschland (Oktober 2025, Reha wirkt: Neue DRV-Daten zu Erwerbsfähigkeit und Nutzen)
Die gesellschaftliche Wirksamkeit von Rehabilitation dürfe vor dem Hintergrund von demografischen Entwicklungen und Fachkräftemangel nicht gefährdet werden, sagt Julia Köhler, BDH-Referentin Sozialpolitik. Eine solche Gefahr würde auch den gesetzlich verbrieften Vorrang von Reha vor Pflege ad absurdum führen.
Nachhaltige Rehabilitation sei aber Bedingung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Politik müsse sich bei ihren Entscheidungen deshalb der langfristigen Gefahren bewusst sein", ergänzt Köhler und appelliert: "Wir bitten dringend um eine breite fraktionsübergreifende Diskussion im Ausschuss und Anpassung der geplanten Vergütungsregelungen."
Um die drastischen Gefahren zu verdeutlichen und ein öffentlich sichtbares Protest-Zeichen zu setzen, hat die BDH-Klinik Elzach am vergangenen Mittwoch symbolisch für zwei Stunden ihren Haupteingang verschlossen (Foto).