16. Mai 2024
Am 23. Mai 2024 wurde unser Grundgesetz 75 Jahre alt und die Juristinnen und Juristen des BDH sowie die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trafen sich in der Bundesgeschäftsstelle in Bonn zum Austausch und zur Weiterbildung.
Foto: Burkhard Peter
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 bei einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. 2024 jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Nach der friedlichen Revolution 1989 in der DDR wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.
Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt.
Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.
An diesem besonderen Tag kamen die Juristinnen und Juristen sowie die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BDH aus dem ganzen Bundesland in der BDH Bundesgeschäftsstelle in Bonn zusammen um aktuelle Themen zu diskutieren. Zu den von Rainer Beneschovsky, BDH-Rechtsabteilung Bonn, organisierten Programmpunkten zählten bspw. die Auswertung der Verfahrensstatistik, Neuigkeiten zur e-Akte und Berichte zu den Außensprechstunden. Außerdem gab es einen Vortrag zur Bedürftigkeit im SGB II und 3./4. Kapitel des SGB XII sowie eine anschließende Besprechung zur Beratung im SGB II / SGB XII.
Das Programm ging am darauffolgenden Tag noch weiter mit der Besprechung der Inhalte der 36. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung, dem neuen SGB XIV, der Wahl zwischen neuem und alten Recht sowie dem erneuten Anspruch auf Krankengeld nach Aussteuerung und der Widerspruchsbegründung bei Pflegegrad. Auch an diesem Tag gab es einen Fachvortrag (Aktuelles und Spezielles zum Krankengeld).