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BDH warnt vor Kliniksterben wegen Energiekrise

22. November 2022

Als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat der Ausfall von russischem Import-Erdgas dramatische und noch nicht final absehbare Konsequenzen für die deutsche Bevölkerung und die Wirtschaft unseres Landes. Er gefährdet akut die Versorgungssicherheit in Deutschland.

Energieschutzschirm

Es drohen Einbußen der Stabilität und der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine weitere Steigerung von Inflationsrate und Verbraucherpreisen und nicht zuletzt eine Erosion des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land.

Die Situation von Rehabilitationseinrichtungen und Kliniken ist ernst

Die von der Bundesregierung am 23. September 2022 eingesetzte ExpertInnen-Kommission Gas/Wärme/Strom hat umfangreiche Vorschläge zur Bewältigung der Energiekrise erarbeitet. Auch für soziale Dienstleister in Deutschland (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen etc.) liegen die Kosten für Energie deutlich über den Bezugsgrößen, auf denen die Regelungen für Vergütung und Kostenerstattung beruhen. Diese Situation belastet die sozialen Dienstleister stark, da sie hohe und ggf. weiter steigende Energiekosten wegen der langfristig abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen nicht an die Rehabilitationsträger weitergeben können. Gemeinnützige Träger können darüber hinaus auch nicht auf Rücklagen zurückgreifen, um die gestiegenen Energiekosten zu refinanzieren.
Der Gesetzesentwurf zu einer Ergänzung des §36 SGB IX durch einen §36a sieht vor, dass die Träger der Leistungen zur Teilhabe (Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, ges. Unfallversicherung, ges. Rentenversicherung) den sozialen Dienstleistern einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Gas, Wärme und Strom für 2022 bezahlen, die sie über das Bundesamt für soziale Sicherheit abzüglich eines Energiesparbeitrags von fünf Prozent. erstattet bekommen. Für 2023 sei aufgrund einer Anpassung der Vergütung der Rehabilitationsträger und der Gas- und Strompreisbremse keine weitere Entlastung notwendig.

BDH fordert 1 Milliarde Euro für Kliniken/Rehaeinrichtungen 2023

Der BDH hat sich mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt und sieht den Gesetzesentwurf prinzipiell positiv. In ihm sind Ausführungsbestimmungen und Referenzgrößen noch nicht enthalten, dies wird im finalen Eckpunktepapier zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom konkretisiert, so dass Antragsmöglichkeiten und Auswirkungen einschätzbar sind.
Rehabilitationseinrichtungen und –dienste sind durch die steigenden Energieträgerkosten stark gefährdet. In der derzeitigen Krisensituation muss leider davon ausgegangen werden, dass die Preise auf diesem Niveau bleiben oder gar weiter steigen. Der Gesetzesentwurf zum § 36 a beinhaltet einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Gas, Wärme und Strom für das Jahr 2022. Der BDH als Sozialverband und Klinikträger begrüßt ausdrücklich, dass die Entlastung rückwirkend zum 1. Februar angestrebt wird. Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind darauf angewiesen. Ansonsten drohen die massiv gestiegenen Energiekosten, das System kollabieren zu lassen und ein unkontrolliertes Kliniksterben auszulösen.
Die Eckpunkte zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen für Gas und Strom bewertet der BDH positiv, sie versprechen substanzielle Hilfe für dieses Jahr. Der fossile Energieträger Öl, der weiterhin in vielen Einrichtungen anteilig eine große Rolle spielt, wird jedoch nicht berücksichtigt. Ausschlaggebend ist auch das bisherige Energiekostenniveau der einzelnen Einrichtungen.
Um ein Kliniksterben und damit einen Bettenabbau durch die Hintertür zu vermeiden, fordert der BDH Bundesverband Rehabilitation auch 2023 einheitliche Regelungen für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. Die Rehabilitationseinrichtungen fallen unter die KMU-Regelung und sind im Vergleich zu den Krankenhäusern, die zur Großindustrie gehören (Verbrauch größer 1,5 GWh/a), schlechter gestellt. Die Strompreisbremse ist eine hilfreiche Kostendämpfungsmaßnahme, aber nicht ausreichend.
Vor dem Hintergrund der Strukturverantwortung von Bund, Ländern und der Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger fordert der BDH Bundesverband Rehabilitation eine Aufbudgetierung des Härtefallfonds im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für 2023 auf 1 Mrd. Euro und für das Jahr 2024 auf 500 Millionen Euro.