Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (u.a. YouTube-Videos, Google Analytics, Google Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  

BGG-Reform? So nicht.

22. Juni 2026

Teilhabe und Barrierefreiheit dürfen nicht auf halbem Weg stehen bleiben – schon gar nicht, wenn es um grundlegende Rechte geht.

Frühmobilisation

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter dem Anspruch zurück, echte Gleichstellung zu schaffen. Der BDH Bundesverband Rehabilitation appelliert anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“: Menschen mit Behinderung brauchen verbindliche Rechte und echte Verbesserungen, nicht Kompromisse, die bestehende Barrieren zementieren.

BDH-Referentin Sozialpolitik, Julia Köhler kritisiert scharf: „Zwar wird unter anderem die Verpflichtung zu „angemessene Vorkehrungen jetzt für die Privatwirtschaft “ eingeführt – doch zugleich der Ausnahmetatbestand der Unverhältnismäßigkeit auf dem Silbertablett serviert: So sind Umbauten beispielsweise unverhältnismäßig und befreien von der Verpflichtung.

Gleichzeitig werde Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter aufgeschoben: Bundesgebäude sollen erst bis 2045 vollständig zugänglich sein.

Ein fatales Signal - der Staat muss Vorbild sein, nicht Nachzügler. 

BDH-Referentin Sozialpolitik Julia Köhler

Zwar erleichtert der Gesetzentwurf die Beweislegung für Benachteiligungen und erweitert die Kompetenzbereiche für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), aber die praktische Umsetzung bleibt weitgehend unklar. Der BDH und der Deutsche Behindertenrat DBR werden deshalb den Prozess weiter kritisch begleiten und bringen sich mit ihrer sozialpolitischen Expertise ein.