22. Juni 2026
Teilhabe und Barrierefreiheit dürfen nicht auf halbem Weg stehen bleiben – schon gar nicht, wenn es um grundlegende Rechte geht.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter dem Anspruch zurück, echte Gleichstellung zu schaffen. Der BDH Bundesverband Rehabilitation appelliert anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“: Menschen mit Behinderung brauchen verbindliche Rechte und echte Verbesserungen, nicht Kompromisse, die bestehende Barrieren zementieren.
Gleichzeitig werde Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter aufgeschoben: Bundesgebäude sollen erst bis 2045 vollständig zugänglich sein.
Ein fatales Signal - der Staat muss Vorbild sein, nicht Nachzügler.
BDH-Referentin Sozialpolitik Julia Köhler
Zwar erleichtert der Gesetzentwurf die Beweislegung für Benachteiligungen und erweitert die Kompetenzbereiche für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), aber die praktische Umsetzung bleibt weitgehend unklar. Der BDH und der Deutsche Behindertenrat DBR werden deshalb den Prozess weiter kritisch begleiten und bringen sich mit ihrer sozialpolitischen Expertise ein.