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BDH im Gespräch mit der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

25. April 2025

Mitte April 2025 fand ein erstes Kennenlernen zwischen Frau Braunert-Rümenapf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Landes Berlin, und dem BDH statt.

Christine Braunert-Rümenapf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Landes Berlin


Susanne Pirner, BDH-Geschäftsstelle Berlin, besuchte sie zusammen mit den beiden Vorsitzenden des Berliner Kreisverbands Detlef Riechert und Ottmar Lehmann in der Oranienstraße. Mit beim Gespräch dabei war auch Anette Veauthier. Sie ist im Büro der Landesbeauftragten für die Anfragen der Bürger und Bürgerinnen zuständig. „Die Bürgeranfragen haben so eine Art seismographische Funktion“, erklärt Frau Braunert-Rümenapf, „man bekommt ein gutes Gefühl dafür, welche Themen gerade im Vordergrund stehen.“ Aktuell erreichen die Landesbeauftragte viele Hinweise und Beschwerden von Patientinnen und Patienten mit ME/CFS, die trotz starker Einschränkungen keine Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten. Oft stellt das Berliner Versorgungsamt nur einen GdB von 20 oder 30 fest. Ein weiteres Dauerthema bei den Anfragen sind die langen Bearbeitungszeiten des Versorgungsamtes, sowohl bei Erstanträgen als auch bei Folgeanträgen für die Zuerkennung einer Schwerbehinderung in Berlin.

Auch in den Sozialrechtssprechstunden der BDH-Juristin Annett Sauer in der Geschäftsstelle Berlin suchen immer mehr Long COVID-Betroffene Rat und Unterstützung, weil sie um die Anerkennung der Schwerbehinderung, die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente oder einen Pflegegrad kämpfen. Frau Braunert-Rümenapf bat den BDH als bundesweit tätigen Verband um eine Einschätzung der Zahlen oder Tendenzen beim GdB aus den anderen Bundesländern. „Ich habe den Eindruck, dass es in den Ländern keine einheitliche Vorgehensweise gibt und deshalb der GdB unterschiedlich bewertet wird. Dies ist sicher auch mit darauf zurückzuführen, dass ME/CFS bisher nicht in der Versorgungsmedizinverordnung erfasst ist.“ erläutert sie ihre Frage. Wenn man etwas ändern wolle, müsse der beschriebene Sachverhalt auf der Bundesebene platziert werden.

Die Gesprächspartner stellten gemeinsam noch weitere Überlegungen an, wie man die Situation der Menschen verbessern könnte, die in Folge ihrer COVID-Erkrankung mit Behinderung, Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zurechtkommen müssen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen schlug vor, sich regelmäßig mit dem BDH Berlin über den Stand der Dinge austauschen.