03.05.2018
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik im Jahr 2009 verpflichtet, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Es geht darum, Menschenrechte umzusetzen.
Doch dieses Ziel liegt noch in weiter Ferne.“ Das erklärt Adolf Bauer, Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsident des Sozialverband SoVD, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai.
Der DBR bemängelt insbesondere große Defizite bei der Barrierefreiheit, der Teilhabe an Arbeit und der inklusiven Bildung. Zudem fordert der DBR, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen abzuschaffen.
„In diesem Jahr muss sich Deutschland erneut der Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterziehen. In dieses Verfahren wird sich der Behindertenrat einschalten und sowohl Fortschritte und Rückschritte aufzeigen“, betont Bauer.
Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2018 hat der Sozialverband SoVD den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Der BDH, der große deutsche Sozialverband und Klinikträger, ist führend auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Der BDH bietet soziale und sozialrechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an.
Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken in Braunfels (Hessen), Elzach (Baden-Württemberg), Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), Hessisch Oldendorf (Niedersachsen) und Vallendar (Rheinland-Pfalz) . Dazu kommen die BDH-Klinik Waldkirch für Chirurgie und Innere Medizin, das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das BDH-Therapiezentrum Ortenau mit Standorten in Offenburg und Gengenbach.
Die stationäre neurologische Rehabilitation in den BDH-Kliniken nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
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