15. Mai 2025
Seit dem 29. April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten schrittweise zur Verfügung.
Bereits Ende 2024 erhielten gesetzlich Versicherte von ihren Krankenkassen ein Informationsschreiben zur elektronischen Patientenakte. Nach Abschluss der erfolgreichen Testphase in drei Modellregionen seit Anfang des Jahres, an der sich rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken beteiligten, wird die ePA nun bundesweit eingeführt. Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine ePA, auf die sie per App zugreifen können. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Auch private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten. Ab dem 1. Oktober 2025 sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Die ePA bündelt Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Untersuchungsergebnisse und Medikamentenpläne. Behandler und Krankenhäuser können bei anstehenden Behandlungen und Untersuchungen auf diese Daten zugreifen, ohne dass Befunde von den Versicherten mitgeführt werden müssen. Somit erhalten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einen Überblick über alle relevanten Daten, was effektivere Behandlungen ermöglicht und Doppeluntersuchungen sowie Medikationsfehler vermeidet. Auch Impfausweis, Mutterpass und Zahnbonusheft sollen schrittweise elektronisch archiviert und abgerufen werden können. Dabei ersetzt die ePA nicht die praxiseigene Dokumentation.
Versicherte geben ihre medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freig. Sensible Informationen können sie gezielt ausblenden oder löschen. Wenn man die Versichertenkarte am Praxistresen in ein Lesegerät einsteckt, bekommen Ärztinnen und Ärzte ein Zugriffsrecht nur zum Lesen oder zum Lesen und Füllen der ePA für standardmäßig 90 Tage, Apotheken für drei Tage. Versicherte können diese Zugriffsfristen individuell anpassen. Jeder Zugriff auf die Daten wird protokolliert. In der Sprechstunde können Versicherte auch ganz konkret widersprechen, wenn ein Befund nicht in der Akte gespeichert werden soll. Bei einem Kassenwechsel können Versicherte ihre gespeicherten Daten mitnehmen
Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, einem in sich geschlossenes Netzwerk. Niemand außer den Versicherten und den Zugriffsberechtigten kann die Inhalte lesen. Die Krankenkassen selbst haben lediglich Zugriff auf Abrechnungsdaten.