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Pflege leichter organisieren: Neues Entlastungsbudget

01. Oktober 2025

Pflegende Angehörige können jetzt leichter eine Ersatzkraft beantragen – sei es für Urlaub, Krankheit oder eine dringend benötigte Auszeit.

Die Pflegeversicherung zahlt für eine Auszeit oder bei Krankheit eine Vertretung für die eingetragene Pflegeperson. Dafür können Pflegepersonen sowohl Verhinderungs- als auch Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bei der Verhinderungspflege kommt eine Ersatzpflegekraft aus dem privaten Umfeld oder von einem Pflegedienst nach Hause. Bei der Kurzzeitpflege zieht der pflegebedürftige Mensch für einige Wochen in ein Pflegeheim.

Wollte oder konnte man bisher im Jahr nur eine der beiden Möglichkeiten beanspruchen, musste man umständlich Umwidmungsanträge stellen und konnte oft nur einen Teil der jeweils anderen Leistung erhalten. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für alle Pflegebedürftigen den gemeinsamen Jahresbetrag. Dabei werden die Budgets der Verhinderungspflege (1.685 Euro im Jahr) und der Kurzzeitpflege (1.854 Euro im Jahr) zusammengefasst. Das macht die Inanspruchnahme flexibler. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können künftig pro Jahr bis zu 3.539 Euro an Kurzzeit- und beziehungsweise oder Verhinderungspflege flexibel einsetzen.

Die Zuschüsse können für bis zu 56 Tage im Jahr genutzt werden. Ebenso entfällt die
bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten, bisher war sie Voraussetzung, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Das Entlastungsbudget geht zwar in die richtige Richtung, aber Pflegeexperten und Angehörigenvertretungen fordern weitere Flexibilisierungen, so zum Beispiel, dass weitere Leistungsansprüche wie Pflegesachleistungen oder auch die Tagespflege in ein Entlastungsbudget einbezogen werden müssten oder auch bei den Verhinderungsgründen nachgeschärft wird. Ersatz erhält man bei Erholungsurlaub, Freizeitaktivitäten, Dienstreisen und Fortbildungen, aber nicht bei regelmäßiger beruflicher Abwesenheit.

Für die Beantragung auf Verhinderungspflege reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Die meisten Pflegekassen stellen auch eigene Antragsformulare zur Verfügung und beraten.