27. Januar 2026
Deutscher Behindertenrat mahnt zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus: Menschenrechte verteidigen, Ausgrenzung entgegentreten.

Foto: Marie Sjödin
Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert der Deutsche Behindertenrat (DBR), bei dem der BDH aktives Mitglied ist, an die Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig mahnt der DBR eindringlich, die Lehren aus der Geschichte nicht zu ignorieren – gerade in Zeiten, in denen Ausgrenzung, soziale Spaltung und demokratiefeindliche Tendenzen wieder spürbar zunehmen. Anlässlich des Gedenktages wird der Deutsche Behindertenrat am Mittwoch, den 28. Januar um 11:00 Uhr am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"- Morde in Berlin einen Kranz niederlegen. Von hier aus wurde während der NS-Zeit die sogenannte "Aktion T4" geplant und koordiniert. Bis zu 300.000 Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen wurden systematisch ermordet, viele zuvor zwangssterilisiert oder für medizinische Zwecke missbraucht.
"Das Erinnern an die Opfer ist keine Gewohnheit, sondern eine Mahnung für die Gegenwart", betont Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD und Sprecherin für den Deutschen Behindertenrat. "Wir erleben derzeit, wie der Druck auf sozial schwächere und marginalisierte Gruppen wächst – durch soziale Verunsicherung, durch abwertende Debatten und durch politische Kräfte, die Solidarität infrage stellen. Wer den Wert eines Menschen an seiner Leistungsfähigkeit misst, verlässt den Boden unserer demokratischen Grundordnung und damit die fundamentalen Prinzipien, die sich auf Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit stützen." Auch heute werden Menschen aufgrund von Behinderung, Krankheit, Herkunft, Religion oder Geschlecht abgewertet und ausgegrenzt. "Die Geschichte zeigt uns unmissverständlich, wohin Ablehnung, Vorurteile und Verächtlichmachung führen können", so Engelmeier weiter. "Ein gesellschaftlicher Rechtsruck, der Ausgrenzung normalisiert und Menschen gegeneinander ausspielt, ist eine Gefahr für uns alle – und besonders für diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind."
Der DBR warnt davor, menschenfeindliche Positionen als legitimen Teil des demokratischen Diskurses zu verharmlosen. Demokratie lebt von Vielfalt, Respekt und dem Schutz von Minderheiten. Werden diese Grundpfeiler angegriffen, geraten Freiheit und Menschenrechte insgesamt in Gefahr. Mit dem Gedenken am 27. Januar setzt der Deutsche Behindertenrat ein klares Zeichen: für Erinnerung, für Verantwortung und für eine Gesellschaft, die aus ihrer Geschichte lernt – und entschlossen jeder Form von Ausgrenzung, Diskriminierung und demokratiefeindlichen Bestrebungen entgegentritt.