14. Oktober 2025
Ass. jur. Rainer Beneschovsky von der BDH-Rechtsabteilung gibt wertvolle Tipps, was bereits vor dem Antrag zu beachten ist.

Nicht jedem ist anfangs klar, dass Verfahren der Erwerbsminderung sehr aufwändig sind und lange dauern können. Besonders junge Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit Behinderung oder nach Unfall haben Probleme, Voraussetzungen zu erfüllen, wenn sie noch nicht oder nicht lange genug im Erwerbsleben tätig waren.
Vor Antragstellung sind bereits zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu klären:

Um eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten, muss man also spätestens bei Eintritt der Erwerbsminderung eine fünfjährige Mindestversicherungszeit nachweisen, also fünf Jahre lang oder länger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben (Wartezeit).
Um im Falle der Erwerbsminderung dauerhaft über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert zu sein, wird auch verlangt, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang – also 36 Monate – Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat.
Aber auch im laufenden Verfahren ist es notwendig, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erhalten bleiben. Dafür ist die Meldung beim Arbeitsamt notwendig, selbst, wenn irgendwann aufgrund der Länge des Verfahrens Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen sind. Die Arbeitsagentur meldet dies dann der Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man versicherungsrechtliche Voraussetzungen auch mit einem Minijob oder durch Übernahme einer Pflegetätigkeit (Mindestpflegegrad II) sichern. Mit einer individuellen Beratung sollte man sich auf jeden Fall Klarheit zur eigenen Situation verschaffen.