06. November 2025
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet.

In der Hamburger Erklärung fordern die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet.
Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: „Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sind, können alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle.
Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Digitalisierung darf kein Risiko der Ausgrenzung sein – überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein! Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln - und dabei die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern ist hingegen noch sehr ausbaufähig, hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land - auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen!“
Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung deutlich konsequenter erfolgen.
Die Beauftragten fordern unter anderem:
Die Beauftragten appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard zu verankern und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten.