27. Januar 2025
Entmenschlichung, Terror und Verfolgung während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland betrafen in erster Linie Jüdinnen und Juden, aber auch hunderttausende Kinder, Frauen und Männer mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen wurden ermordet.
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Vor 80 Jahren - am 27. Januar 1945 - wurde das Vernichtungslager Auschwitz befreit. Heute gedenkt Deutschland an diesem Tag der Millionen Menschen, die im Nationalsozialismus systematisch verfolgt, entrechtet und ermordet wurden. Darunter auch Tausende Menschen mit Behinderungen. Für sie findet am 29. Januar um 10.30 Uhr eine Kranzniederlegung am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde in der Tiergartenstraße 4 in Berlin statt. Auch der Deutsche Behindertenrat (DBR), bei dem der BDH aktives Mitglied ist, wird dabei sein.
Anlässlich des Gedenktages veröffentlichte der DBR eine Pressemitteilung, in der die DBR-Sprecherinnenratsvorsitzende Hannelore Loskill fordert: „Wir müssen alle Menschen in ihrer Verschiedenheit achten.“
Rund 350.000 bi 400.000 Menschen wurden auf Basis des Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterilisiert. Etwa 100.000 behinderte und kranke Menschen wurden allein in Deutschland in gezielten Tötungsaktionen ermordet, weil ihr Leben in der NS-Ideologie als unwert galt. In ganz Europa waren es 200.000 bis 300.000 Menschen, die den Aktionen, die die Nationalsozialisten zynisch „Euthanasie“ nannten, zum Opfer fielen. Opfervertretende gehen von einer noch größeren Zahl aus.
Der Gedenktag sei auch deshalb so wichtig, weil Zeitzeugen und Überlebende immer weniger werden. Mit Sorge blickt Hannelore Loskill auf die aktuellen politischen Entwicklungen: „Wir leben in gefährlichen Zeiten. Wir wissen, auf wessen Kosten bestimmte Erneuerungen in der Politik gehen könnten: An Sozialausgaben wird als erstes gespart und das trifft Menschen mit Behinderungen besonders.“
Der BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt ausdrücklich den längst überfälligen fraktionsübergreifenden Antrag des Deutschen Bundestages, der am 30. Januar 2025 verabschiedet werden soll. Dieser fordert die intensive Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen und erkennt die betroffenen Menschen erstmals offiziell als Verfolgte des Nationalsozialismus an.
Auch viele Mitglieder unseres Verbandes wurden als Kriegshirnverletzte Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde. Wir wissen deshalb nur zu gut, wohin die Abwertung von Menschen, die nicht der Norm entsprechen, führen kann und sehen uns in einer besonderen Verantwortung, Diskriminierung und Ausgrenzung mit Entschiedenheit entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund ist es umso erschreckender, dass demokratie- und menschenverachtende Politik immer mehr Raum und Zuspruch in unserer Gesellschaft bekommt. Es ist wichtig, dass wir bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 unsere Stimme FÜR die Demokratie und gegen menschenverachtende Parteiprogramme einsetzen. Nie wieder ist jetzt!