26. Januar 2024
Beim Inflationsausgleich manifestiert sich gerade eine Ungleichbehandlung zwischen denjenigen, die Rente erhalten und denen, die Pensionen empfangen. Das lässt sich durch nichts rechtfertigen, protestiert der BDH. Der Sozialverband fordert die Politik auf, diese Ungerechtigkeit sofort zu korrigieren.
Anlass des Unmutes auch von Mitgliedern des BDH Bundesverband Rehabilitation ist das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung“, das der Deutsche Bundestag noch kurz vor Ende des vergangenen Jahres in Zuständigkeit des Innenministeriums für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen hat sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Mit diesem Gesetz wurden die Tarifabschlüsse 2023 für den Öffentlichen Dienst auf die Beamten des Bundes zeit- und wirkungsgleich übertragen. Ein maßgeblicher Baustein und Forderung des Tarifabschlusses des vergangenen Jahres war der sogenannte Inflationsausgleich. Diese Prämie sieht steuerfreie und in der Sozialversicherung beitragsfreie bis Februar 2024 gestaffelte Inflationsausgleichszahlungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor.
Die Bundesregierung wollte mit Übernahme der Tarifvereinbarungen die Besoldung und Versorgung (Pension) ihrer Staatsangestellten an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse – maßgeblich den gestiegenen Alltags- und Lebenshaltungskosten – anpassen. Die Bundesländer ziehen in den letzten Wochen bereits nach und übernehmen die Abschlüsse ebenfalls.
Für die einen ein Grund zur Freude, für den BDH ein Grund zum Protest!
Das Ergebnis mag für die Beschäftigten mehr als begrüßenswert sein. Damit einher geht jedoch eine unterschiedliche Behandlung von denjenigen, die Pensionen empfangen und Bezieherinnen und Beziehern von Renten aus der Deutschen Rentenversicherung. Nach Auswertung der Debatten der letzten Wochen und Monate scheint eine Inflationsprämie für Rentnerinnen und Rente oder eine gleichwertige Erhöhung der Renten seitens der Regierung nicht gefragt. Alle politischen Forderungen der Interessenvertretungen der Rentnerinnen und Rentner blieben bisher ungehört.
Gestiegene Lebenshaltungskosten und Verbraucherpreise treffen Rentenbezieher mindestens genauso stark wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionsempfängerinnen und -empfänger.
„Besonders treffen sie aber Menschen mit kleinen Renten, also auch viele unserer Mitglieder, die chronisch krank oder behindert sind“, so die Bundesvorsitzendes des BDH Bundesverband Rehabilitation Ilse Müller. Die eindeutige Ungleichbehandlung lässt sich durch nichts rechtfertigen, kritisiert sie eindringlich und mahnt angesichts der weiter steigenden Lebenshaltungskosten für diese Bevölkerungsgruppe eine angemessene Berücksichtigung an.
Hintergrund sind aktuelle Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Danach haben 2024 besonders Gering- und Durchschnittsverdiener in diesem Jahr mit einer spürbaren Mehrbelastung zu rechnen. Durch den Wegfall der Preisbremsen sowie den Anstieg des CO2- Preises steigen Heiz- und Stromkosten sowie Spritkosten. Von der steuerlichen Entlastung bei der Einkommenssteuer profitieren nur wenige der der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Die Verbraucherzentrale NRW hat nach Auswertung des Entwurfs des Rentenversicherungsberichts 2023 errechnet, dass es zu einer Rentenerhöhung von voraussichtlich 3,5 Prozent kommen könnte, wenn die Anpassung im Frühjahr beschlossen wird. Diese mögliche Rentenanpassung kann die den Pensionärinnen und Pensionären zugestandene Erhöhung und Inflationsausgleichszahlung aber nicht auffangen.
Ilse Müller fordert deshalb dringend dazu auf, den Inflationsausgleich auch den Rentnerinnen und Rentnern zu zahlen oder die diesjährige Anpassung der Renten hieran auszurichten! In Zukunft, so Müller, muss die Gleichbehandlung von Menschen, die durch ihre Arbeit oft jahrzehntelang ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft geleistet haben, stärker in den Blick genommen werden.