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Inklusionsbetriebe - Was ist das?

28. Mai 2026

Inklusionsbetriebe sind ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarkts und ermöglichen Menschen mit Schwerbehinderung eine Beschäftigung unter regulären Bedingungen.

Sie verbinden wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Ziel, die berufliche Teilhabe betroffener Menschen nachhaltig zu sichern und zu fördern.

Was ist ein Inklusionsbetrieb?

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, in denen Menschen mit und ohne (Schwer-)Behinderung zusammenarbeiten. Sie beschäftigen zu circa 30-50 % Menschen mit Schwerbinderungen, im Durchschnitt etwa 40 %, und tragen somit zu der Integration und beruflichen Teilhabe behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt bei. Hierbei sind sie nicht nur Arbeitgeber, sondern auch verantwortlich für jegliche notwendige arbeitsbegleitende Betreuung und erforderliche Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, um eine langfristige Teilnahme am Arbeitsmarkt zu fördern und abzusichern.

Wer arbeitet in Inklusionsbetrieben?

Arbeit in Inklusionsbetrieben steht grundsätzlich jeder Person mit den relevanten Qualifikationen für die jeweilige zu besetzende Position zu. Jedoch richten sich Inklusionsbetriebe besonders auf schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, wie auch psychisch erkrankte Personen, aus. Hierbei müssen die Betriebe, staatlich geregelt, zu mindestens 30 % schwerbehinderte Personen beschäftigen, ab 40 % gelten diese Betriebe als gemeinnützige Zweckbetriebe.

Grundsätzlich sollen Inklusionsbetriebe nach § 215 Absatz 2 SGB IX insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen und auch qualifizieren:

  • Menschen mit geistiger oder seelischer Schwerbehinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebs besonders nachteilig auswirken. Beispielsweise heißt das, dass eine reguläre Teilnahme am Arbeitsleben für viele Menschen mit Sehbehinderung aufgrund fehlender technischer Programme und barrierefreier Arbeitsräume nicht möglich ist.
  • Menschen mit Schwerbehinderung, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für Menschen mit Schwerbehinderung oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
  • Menschen mit Schwerbehinderung, die eine Förder- oder Sonderschule absolviert und Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
  • Menschen mit Schwerbehinderung, die langzeitarbeitslos sind.
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Warum gibt es Inklusionsbetriebe?

Das Ziel von Inklusionsbetrieben ist es, die Teilhabe von Schwerbehinderten am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und somit zu verhindern, dass diese dauerhaft auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Transferleistungen, wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, angewiesen sind. Des Weiteren bieten sie erforderliche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und die Gelegenheit zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen, zum Beispiel Weiterbildungen an Volkshochschulen oder anderen Bildungszentren, um eine langfristige Teilnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt, potentiell auch außerhalb von Inklusionsbetrieben, zu sichern.

Was ist der Unterschied zwischen Inklusionsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung? 

Inklusionsbetriebe sind wirtschaftlich selbstständige Teile des Arbeitsmarkts, welche im direkten Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen und dienen als Brücke zwischen diesem und Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), welche vor allem Einrichtungen für Teilhabe und berufliche Rehabilitation sind. Allerdings bieten WfbM meist eine Beschäftigungsoption, die nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, da Beschäftigte nicht Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes sind und dort in der Regel nicht die Möglichkeit habe, einen angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. In Inklusionsbetrieben beschäftigte Personen dagegen erhalten reguläre Arbeitsverträge und werden dort dauerhaft beschäftigt.

Wird die Arbeit in Inklusionsbetrieben staatlich gefördert?

Inklusionsbetriebe werden staatlich mit Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Es werden alle für den Aufbau und Modernisierung des Betriebs nötigen Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung anzustellen, finanziell unterstützt. Jegliche Förderung wir hierbei von dem zuständigen Integrationsamt bestimmt.

Wie viele Inklusionsbetriebe gibt es in Deutschland? 

Insgesamt existieren in Deutschland mehr als 1000 Inklusionsbetriebe und –abteilungen, welche über verschiedene Branchen Ausbildungs- und Arbeitsplätze anbieten. Diese Inklusionsbetriebe sind in ganz Deutschland, aber vor allem den größeren Städten verteilt. Sie sind über alle Branchen von klassischen Dienstleistungen in Büros bis zu Garten- und Landschaftsbau vertreten, mit einer stärkeren Konzentration in Dienstleistungen rund um Haus und Handwerk.

Bei REHADAT finden Sie alle Inklusionsbetriebe und -abteilungen nach Branche und Bundesland sortiert mit weiteren Informationen und Links zu den einzelnen Unternehmen: