28. Mai 2026
Inklusionsbetriebe sind ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarkts und ermöglichen Menschen mit Schwerbehinderung eine Beschäftigung unter regulären Bedingungen.
Sie verbinden wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Ziel, die berufliche Teilhabe betroffener Menschen nachhaltig zu sichern und zu fördern.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, in denen Menschen mit und ohne (Schwer-)Behinderung zusammenarbeiten. Sie beschäftigen zu circa 30-50 % Menschen mit Schwerbinderungen, im Durchschnitt etwa 40 %, und tragen somit zu der Integration und beruflichen Teilhabe behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt bei. Hierbei sind sie nicht nur Arbeitgeber, sondern auch verantwortlich für jegliche notwendige arbeitsbegleitende Betreuung und erforderliche Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, um eine langfristige Teilnahme am Arbeitsmarkt zu fördern und abzusichern.
Arbeit in Inklusionsbetrieben steht grundsätzlich jeder Person mit den relevanten Qualifikationen für die jeweilige zu besetzende Position zu. Jedoch richten sich Inklusionsbetriebe besonders auf schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, wie auch psychisch erkrankte Personen, aus. Hierbei müssen die Betriebe, staatlich geregelt, zu mindestens 30 % schwerbehinderte Personen beschäftigen, ab 40 % gelten diese Betriebe als gemeinnützige Zweckbetriebe.
Grundsätzlich sollen Inklusionsbetriebe nach § 215 Absatz 2 SGB IX insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen und auch qualifizieren:

Das Ziel von Inklusionsbetrieben ist es, die Teilhabe von Schwerbehinderten am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern und somit zu verhindern, dass diese dauerhaft auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Transferleistungen, wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, angewiesen sind. Des Weiteren bieten sie erforderliche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und die Gelegenheit zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen, zum Beispiel Weiterbildungen an Volkshochschulen oder anderen Bildungszentren, um eine langfristige Teilnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt, potentiell auch außerhalb von Inklusionsbetrieben, zu sichern.
Inklusionsbetriebe sind wirtschaftlich selbstständige Teile des Arbeitsmarkts, welche im direkten Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen und dienen als Brücke zwischen diesem und Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), welche vor allem Einrichtungen für Teilhabe und berufliche Rehabilitation sind. Allerdings bieten WfbM meist eine Beschäftigungsoption, die nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, da Beschäftigte nicht Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes sind und dort in der Regel nicht die Möglichkeit habe, einen angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. In Inklusionsbetrieben beschäftigte Personen dagegen erhalten reguläre Arbeitsverträge und werden dort dauerhaft beschäftigt.
Inklusionsbetriebe werden staatlich mit Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Es werden alle für den Aufbau und Modernisierung des Betriebs nötigen Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung anzustellen, finanziell unterstützt. Jegliche Förderung wir hierbei von dem zuständigen Integrationsamt bestimmt.
Insgesamt existieren in Deutschland mehr als 1000 Inklusionsbetriebe und –abteilungen, welche über verschiedene Branchen Ausbildungs- und Arbeitsplätze anbieten. Diese Inklusionsbetriebe sind in ganz Deutschland, aber vor allem den größeren Städten verteilt. Sie sind über alle Branchen von klassischen Dienstleistungen in Büros bis zu Garten- und Landschaftsbau vertreten, mit einer stärkeren Konzentration in Dienstleistungen rund um Haus und Handwerk.
Bei REHADAT finden Sie alle Inklusionsbetriebe und -abteilungen nach Branche und Bundesland sortiert mit weiteren Informationen und Links zu den einzelnen Unternehmen: