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Wenn’s ums Geld geht: Auch an den BDH denken!

31. Oktober 2023

Dass sich nach einem Wege- oder Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit Probleme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ergeben können, ist für unsere Rechtsabteilung nichts Unbekanntes. „Um die Ansprüche unserer Mitgliedschaft durchzusetzen, geben wir alles“ so das Credo von Ass. Jur. Rainer Beneschovsky.

Vor einiger Zeit erschien ziemlich verzweifelt Pierre V. in der Kölner Geschäftsstelle. Seit Jahren – und das ist hier wörtlich zu nehmen – leidet er an einer schweren Lungenerkrankung. Seine Beeinträchtigungen sind selbst für medizinische Laien nicht zu übersehen. Anders sah es jedoch die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft (BG): Trotz entsprechender medizinischer Gutachten war sie nicht bereit, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und damit eine Rentenzahlung anzuerkennen.

Glück für Pierre V.: Über Bekannte erfuhr er, dass es den BDH mit einer Geschäftsstelle in Köln gibt, der sich vermutlich für ihn einsetzen könne. Und diese Vermutung war goldrichtig, denn nach Durchsicht der Unterlagen und einigem Schriftverkehr zwischen dem BDH und der BG hielt Pierre V. vor kurzem überglücklich den Bescheid in den Händen: Die BG erkennt endlich eine MdE in Höhe von 20 % an und zahlt ihm auf Dauer eine Verletztenrente. Und das nicht nur „ab sofort“, sondern rückwirkend ab 2017.

Dass Pierre V. „seinem“ BDH und insbesondere Herrn Beneschovsky für das „durchboxen“ seiner Ansprüche dankbar ist, zeigte sich in einer nicht unerheblichen Spende an den Kreisverband Köln. Der KV-Vorstand dankt ihm auch auf diesem Wege ganz herzlich!