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Deutschlands neurologische Fachkliniken massiv in Gefahr - ohne Not

24. September 2024

Der BDH warnt vor der drohenden Schließung von Spezialabteilungen an Fachkliniken, die für Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall und anderen Erkrankungen des Nervensystems essenziell sind.

Krankenhausreformpläne gefährden akut deren Finanzierung. Kommt die Krankenhausreform wie geplant, sind 40 Prozent der Betten in der Frührehabilitation von Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall oder anderen schweren Erkrankungen des Nervensystems akut in Gefahr*.

Dagegen läuft seit Monaten die gesamte Fachwelt der Neurorehabilitation Sturm mit Stellungnahmen, Appellen und persönlichen Gesprächen bei Gesundheitspolitikerinnen und -politikern. So auch der BDH Bundesverband Rehabilitation als Sozialverband und Träger von fünf Rehakliniken, die 15.000 Patientinnen und Patienten jährlich versorgen. Alle Bemühungen blieben bisher ungehört. Morgen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Gesetzentwurf von Prof. Karl Lauterbach. Aus diesem Anlass appelliert der Sozial- und Trägerverband BDH deshalb noch einmal eindringlich, alles dafür zu tun, einen solchen eklatanten Versorgungsrückschritt zu verhindern.

Nicht nur die Frührehabilitation ist gefährdet, auch vielen Spezialstationen für die Akutversorgung bei Schlaganfall, sogenannten regionalen Stroke Units an Fachkliniken, droht durch die Gesetzesvorgabe die Schließung. Für die jetzt gut etablierte Versorgung der akuten Schlaganfallpatientinnen und -patienten in diesen Kliniken fordert der Gesetzgeber nun eine vollständige internistische Abteilung, die es bisher an den meisten dieser Kliniken nicht gibt.

„Müssten in der Folge tatsächlich besonders in kleineren Krankenhäusern Stroke Units schließen, wäre das katastrophal“, schätzt Prof. Ingrid Sünkeler, stellvertretende ärztliche Direktorin der BDH-Klinik Braunfels, ein. Mit der Behandlung auf einer Stroke Unit wird nachweislich das Risiko deutlich verringert, am Schlaganfall zu sterben oder schwer pflegedürftig zu werden. „Die moderne 6-Betten Stroke-Unit in der BDH-Klinik Braunfels im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis könnte so in Kürze nicht mehr auskömmlich finanziert werden, dies würde die Versorgung von jährlich knapp 700 betroffenen Menschen mit akutem Schlaganfall gefährden“, so Sünkeler weiter.

Mit der Schließung solcher Spezialabteilungen wie in der BDH-Klinik Braunfels sprengt man in vielen Regionen zudem eine bewährte nahtlose Rehabilitationskette, die betroffene Menschen bis zurück zum Arbeitsplatz wieder in eine größtmögliche Teilhabe führen kann und nimmt durch die entstehenden Folgekosten wissentlich steigende Ausgaben im Gesundheits- und Sozialsystem in Kauf.

Zwingende Mindestanforderung ist das Problem

Frührehabilitation ist ein unverzichtbarer Baustein eines aufeinander aufbauenden Behandlungs- und Therapiekonzeptes (Continuum of Care nach dem Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation). Es findet oftmals in Fachkrankenhäusern mit langjährig nachgewiesener Kompetenz statt, die auch intensivmedizinische Komplikationen qualitätsgesichert versorgen können. Wie die BDH-Klinik als spezialisiertes Zentrum für Neurologie und Neurorehabilitation in Braunfels haben diese Häuser nicht immer eine „vollständige Intensivstation“ im Haus. Sie kooperieren aber in ihren Netzwerken eng mit Häusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung vor Ort.

Das Vorhandensein einer eigenen Intensivstation fordert der nun vorliegende Gesetzentwurf zukünftig für die Leistungsgruppe Frührehabilitation zwingend. Bei anderen Leistungsgruppen wie der Allgemeinen Neurologie und der Geriatrie reicht dem Gesetzgeber laut Gesetzentwurf die Kooperation. Warum nicht auch bei der Frührehabilitation?

„Das ist inhaltlich nicht zu begründen und setzt ohne Not die 30-jährige Erfolgsgeschichte der Neurorehabilitationskette in vielen kleineren Fachkliniken aufs Spiel. Ein gefährliches Spiel auch versorgungspolitisch, denn eine Reduzierung der Kapazitäten würde einen Rückstau auf den Intensivstationen von Einrichtungen der Schwerpunkt- und Maximalmedizin mit sich bringen“, so Prof. Ingrid Sünkeler.

„Die Zukunft der Neurorehabilitation, ihre finanzielle Absicherung, geht uns alle an“, mahnte Prof. Thomas Platz, BDH-Forschungsdirektor, erst kürzlich auf dem Wissenschaftlichen Symposium über Situation und Wege der Neurorehabilitation des BDH in Berlin: „Schlaganfall als die häufigste Ursache für Behinderung ist weltweit, und auch in Deutschland, auf dem Vormarsch. Einen Rückschritt in der qualitätsgesicherten neurologischen Reha-Versorgung können wir uns angesichts der demografischen Entwicklung überhaupt nicht leisten. Wir sollten uns hüten, diese Errungenschaft unseres Gesundheitssystems für schwer kranke Patientinnen und Patientinnen ernsthaft in Gefahr zu bringen.“

*Folgeabschätzungserhebung der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR), Sommer 2023

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zum Thema. Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der BDH-Unternehmenskommunikation Dr. Thomas Urbach, thomas.urbach@bdh-reha.de, Tel. 07681-208-8250