18. August 2025
Zentral, aber bisher vernachlässigt ist der rehabilitative Blick auf Pflegebedürftigkeit, mahnt der BDH. Er empfiehlt, dies im angestrebten Pflegepakt der Bundesregierung zu ändern.

Zu oft wird vorschnell in dauerhafte Pflege übergeleitet, ohne zunächst zu prüfen, ob Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Pflegebedürftigkeit ganz oder teilweise vermeiden bzw. verzögern könnten. Dabei gilt bereits heute der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ (Paragraph 31 SGB XI).
Wer die Pflegeversicherung in Deutschland verbessen möchte, wie es sich die aktuelle Bundesregierung mit dem Pflegepakt vorgenommen hat, kann das mit klugen Weichenstellungen auch an der Schnittstelle zur Rehabilitation, so Ilse Müller, BDH-Vorsitzende.
Der BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt den politischen Willen zur Weiterentwicklung der Pflege. „Nun kommt es auf politische Standfestigkeit und Umsetzungskraft an“, betont Müller. Eine Pflege, die tragfähig bleiben soll, brauche klare Strukturen, mehr Eigenverantwortung und eine verlässliche Finanzierung.
An der Schnittstelle von Pflege, Rehabilitation und Teilhabe bringe sich der BDH gerne als gemeinnütziger Träger von neurologischen Rehakliniken und -Einrichtungen sowie als bundesweiter Sozialverband mit langjähriger Expertise ein, so Müller weiter.
In diesem Sinne hat sich der BDH jetzt mit einem Empfehlungspapier zum Pflegepakt an das Bundesministerium für Gesundheit, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, zuständige Minister der Länder, zuständige Ausschüsse im Deutschen Bundestag und führende Fachorganisationen gewandt.
Wichtige Eckpunkte sind für den BDH dabei eine verpflichtende kommunale Pflegeplanung, ergänzt durch geeignete Indikatoren zur Messung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen, eine konsequente Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts von pflegebedürftigen Menschen oder auch die Überführung der Ausfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in die Verantwortung anderer Systeme (z. B. Sozialhilfe, Länder, Kommunen).
„Unberücksichtigt bleibt heute auch oft, dass eine Verbesserung der Teilhabe als ein Recht für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen nicht nur ausschließlich durch den Erhalt oder die Wiederherstellung von Körperfunktionen erreicht werden kann“, ergänzt so Sozialjurist Rainer Beneschovsky, BDH-Bundesgeschäftsführer. Hier muss aus Sicht des BDH eine teilhabeorientierte Bedarfsermittlung erfolgen, die über die begrenzten, durch funktionelles Training erzielbaren Fortschritte hinaus relevante Verbesserungen auf der Ebene von Aktivitäten und Teilhabe, unter anderem auch durch Adaptation, Kompensation und Gestaltung der Kontextfaktoren wie das Umfeld berücksichtigt.
Der Zukunftspakt Pflege ist eine umfassende Reforminitiative zur Verbesserung der Pflegeversicherung in Deutschland, die tiefgreifende strukturelle Änderungen anstrebt, um die Herausforderungen der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen zu bewältigen.
Mehr Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de