18. Juni 2024
Das Merkzeichen aG umfasst im Schwerbehindertenausweis speziell Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, welche sowohl eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung als auch einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 mit sich führt.
Die Fortbewegung wird erheblich eingeschränkt durch bewegungsbezogene Störungen wie
Besonders betroffen sind hierbei Menschen, welche auch für kurze Strecken einen Rollstuhl benötigen. Denn speziell diese Menschen sind, abgesehen von der Mobilität mit dem Auto, auf Dauer auf die Unterstützung fremder Hilfe angewiesen oder müssen große Anstrengungen aufbringen, um sich fortbewegen zu können.