29. April 2025
Der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai ein entschiedenes Zeichen.
Pixabay_Angelo Giordano
Am 5. Mai findet bundesweit der 31. Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt, um für die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, Barrieren sichtbar und Inklusion erlebbar zu machen. Er bringt damit die Themen der UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich ins Bewusstsein: die Konvention soll nicht nur auf dem Papier akzeptiert, sondern konkret umgesetzt werden, beispielsweise durch barrierefreie Infrastrukturen, inklusive Bildung oder mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Auch der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert aus diesem Anlass ein entschiedenes Zeichen für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Leider sehen wir derzeit weltweit eine zunehmende Gegenbewegung von rechtskonservativen Kräften, die sich unter anderem gegen Programme zur Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI, für „diversity, equiality, inclusion“) stellen. Darüber kann am diesjährigen Protesttag nicht einfach hinweggegangen werden.
Der amerikanische Präsident Donald Trump hat im Januar dieses Jahres ein Dekret unterzeichnet, in dem den Bundesbehörden in den USA die Teilnahme an DEI-Programmen untersagt wird. Bereits vor dem Amtsantritt von Donald Trump haben namhafte US-Unternehmen wie McDonalds, Walmart oder der Facebook-Mutterkonzern Meta ihre Diversitätspolitik aufgekündigt. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und Nicht-Regierungsinstitutionen aus Deutschland und Europa, die mit US-Institutionen vertraglich verbunden sind, wurden mittlerweile von amerikanischen Behörden und Botschaften durch das Verschicken von Fragebögen unter Druck gesetzt und aufgefordert, ihre entsprechenden Programme aufzugeben und sich davon zu distanzieren. Der BDH kritisiert diese offene Aufforderung zum Rechtsbruch scharf. In Deutschland gelten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und weitere Gesetze zur Gleichstellung und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen.
Auch in Europa und Deutschland nehmen rechtspopulistische Bewegungen zu, die das Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderung als „ideologisch“ und „übertrieben“ diffamieren, auf „Eigenverantwortung“ setzen und ein offen ableistisches Menschenbild verbreiten: Nur „leistungsfähige“ Menschen gelten als „vollwertige Mitglieder“ der Gesellschaft.
Aber die UN-Behindertenrechtskonvention fordert gleiche Rechte – keine Sonderrechte. Deshalb stellt rechte Rhetorik nicht Inklusion infrage, sondern die Idee der Menschenwürde für alle. Das Engagement für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion ist keine Randnotiz gesellschaftlicher Entwicklung, sondern ein essenzieller Bestandteil einer gerechten und demokratischen Gesellschaft.
„Der Satz von Gustav Heinemann, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit den schwächsten ihrer Glieder verfährt, gilt mehr denn je“, erklärt dazu die BDH-Bundesvorsitzende Ilse Müller. „Die zunehmende Feindseligkeit gegenüber den Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung und der Versuch, die Gesellschaft zu entsolidarisieren und zu spalten, erfüllt mich als Bundesvorsitzende eines über hundert Jahre alten Behindertenverbandes mit großer Sorge. Hier droht ein Zivilisationsbruch, dem wir alle entschieden entgegentreten sollten.“