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Rechtstipps bei Long-COVID

11. Januar 2023

Das zweite digitale Info- und Austauschforum der Long-COVID-Vernetzungsstelle der BAG Selbsthilfe Ende 2022 stand ganz im Zeichen der Möglichkeiten und Grenzen der Rehabilitation für Menschen mit Post-COVID-Syndrom. BDH-Jurist Ass. Jur. Rainer Beneschovsky stand Rede und Antwort rund um sozialrechtliche Fragen.

Über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten im Onlineworkshop viele Fragen. Das zeigte, wie groß die Unsicherheit in diesem Versorgungsfeld nach einer Corona-Infektion und weitreichenden gesundheitlichen Folgen für Betroffene aktuell ist. 

Drei häufige Fragen beantwortet Rainer Beneschovsky an dieser Stelle: 

„Kann ich mich dagegen wehren, wenn mir bei Long-COVID eine medizinische Reha mit falschem Reha-Ziel bewilligt wird?“

Ja. Besprechen Sie den Bescheid zunächst mit Ihrem Arzt, der Sie wegen Long-COVID behandelt. So fern als Ausrichtung einer medizinischen Reha nicht die Behandlung psychischer Symptome, sondern die Weiterbehandlung verbliebener Atemnot, von Herzproblemen, Schmerzen oder einer Fatique im Vordergrund steht, hilft ein Widerspruch gegen den Bescheid beim Leistungsträger. Die Sozialrechtsberatung des BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt Sie dabei, Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen und eine Umstellung des aktuellen Rehaziels oder der entsprechenden Rehaklinik zu erreichen. 

„Was kann ich tun, wenn ich in einer bereits begonnenen medizinischen Reha vor Ort feststelle, dass ich in der Klinik mit falschem medizinischem Schwerpunkt bin und die Ärzte dort nicht adäquat auf meine medizinischen Bedürfnisse eingehen können?“

Brechen Sie die Reha-Maßnahme nicht einfach eigenmächtig und unvermittelt ab. Dies kann dazu führen, dass Sie erst nach einer Wartezeit von vier Jahren erneut eine Reha bewilligt bekommen. Kontaktieren Sie vielmehr zunächst Ihre behandelnden Ärzte am Wohnort, einen ambulant behandelnden Arzt am Reha-Ort oder den Sozialdienst der Reha-Klinik und erörtern Sie die Situation gemeinsam. Auch die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater des BDH Bundesverband Rehabilitation helfen Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise. 

„Habe ich nach einer medizinischen Reha einen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation?"

Die medizinische Reha kann auch zu dem Ergebnis führen, dass die behandelnden Reha-Ärzte eine weitergehende berufliche Reha als sinnvoll erachten. Dafür müssen neben den versicherungsrechtlichen auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein. Die konkrete Ausgestaltung muss Ihre Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Auch hierbei können Ihnen erfahrene Sozialjuristinnen und -juristen des BDH behilflich sein.

In der nächsten Onlineveranstaltung der Long-COVID-Vernetzungsstelle wird es um das Thema „Long-COVID und Arbeitsunfall oder Berufserkrankung“ gehen.