15. April 2024
Es zählt zu einem der ambitioniertesten Projekte der Frankfurter Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR): die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifenden gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen sowie die Aufstellung eines Konzepts zur Umsetzung eines solchen Antrags.
Der neue Grundantrag soll laut BAR die Kooperation der Reha-Träger sowie eine koordinierte Planung verbessern, um Leistungen innerhalb bestehender gesetzlicher Fristen nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu organisieren. Seine Handhabung soll einfach, barrierefrei und digital möglich sein. In jeder Projektphase arbeiten dafür unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zusammen. Hierzu zählen Vertreterinnen und Vertreter von Reha-Trägern, IT-Expertinnen und -Experten der Reha-Träger, Vertreterinnen und Vertretern von weiteren Sozialleistungsträgern, Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern und Beratungsstellen.
Die Projektgruppe ist ein großes Stück darin weitergekommen. Das berichtet Ass. jur. Michael Balkhausen aus der Rechtsabteilung Bonn, der Mitglied der BAR-Projektgruppe ist. Der digitale Prototyp steht ab sofort bis zum 15. Juni für eine umfassende Erprobung bereit. Antragstellende von Reha- und Teilhabeleistungen und Akteure im Reha-System können testen, wie nutzerfreundlich, verständlich und umfassend der Antrag gestaltet ist. Ziel ist es, den gemeinsamen Grundantrag bzw. Reha-Antrag so zu gestalten, dass er die Bedürfnisse der Antragstellenden erfüllt. Er soll einen einfachen Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen ermöglichen.
Ausführlichere Informationen über das Projekt und zur Erprobung stehen unter www.reha-antrag.org zur Verfügung. Zudem können sich Interessierte bei Rückfragen auch gerne direkt über Reha-Grundantrag@bar-frankfurt.de und unter 069-605018-42 an das Projektteam der BAR e.V. wenden.
An der Erprobungsphase ist auch der BDH beteiligt. Mit Abschluss des Projektes ist 2025 zu rechnen.
Es sind Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie Menschen mit einer chronischen Erkrankung. Diese Leistungen sollen ihre Selbstbestimmung sowie ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Ziele können auch sein, das Eintreten von Behinderung zu verhindern oder zu überwinden und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Reha- und Teilhabeleistungen sind zum Beispiel:
Nach dem Online-Ausfüllen des Antrags erhält der Antragsteller eine Empfehlung zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger, um seinen Antrag dorthin zu senden. Der Antrag kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen, ausgedruckt und per Post verschickt werden.