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Sachverständigenanhörung zum 3. Entlastungspaket

18. Oktober 2022

Der BDH Bundesverband Rehabilitation war gestern im Deutschen Bundestag. Dort fand die Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs statt.

Im Vorfeld nahmen wir schriftlich zum Gesetzentwurf Stellung. Die CDU/ CSU Fraktion lud den BDH daraufhin zur Anhörung in das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages ein. BDH-Juristin Julia Köhler aus Bonn war dabei: „Mit dem geplanten Gesetz als Teil des dritten Entlastungspaketes sollen nun auch Bezieherinnen und Bezieher einer Dauerrente aus der Rentenversicherung die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Wir als BDH begrüßen die angedachte Entlastung auch für diese Gruppe der Nicht-Erwerbstätigen. Wir bemängeln gleichzeitig, dass bei allen Entlastungspaketen bisher die besonderen Bedürfnisse von chronisch erkrankten, schwerbehinderten und insbesondere pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, bisher nicht berücksichtigt werden“.

Hintergrund:
Durch elektrische Hilfs- und Pflegemittel und Therapiegeräte ist der Energieverbrauch für diese Menschen viel höher. Zudem haben Sie häufig mehr Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien. Insgesamt leiden diese Menschen viel stärker an den gestiegenen Energie- und Spritkosten. Dazu konnte unser Sozialverband im Rahmen der Öffentlichen Anhörung im Gesetzgebungsverfahren noch einmal deutlich sozialpolitisch Stellung beziehen. Morgen wird der BDH im Rahmen an einer weiteren Anhörung teilnehmen. Im Ausschuss für Gesundheit geht es um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes.