Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (u.a. YouTube-Videos, Google Analytics, Google Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  

Sozialpolitik ist kein Nebenfach

17. August 2026

Wie sozial ist unsere soziale Marktwirtschaft noch? Die aktuelle Bundespolitik für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Die Umbrüche im Sozialstaat – Notwendigkeiten und Chancen

Mit Beginn ihrer Amtszeit hat die Bundesregierung angekündigt, bereits länger geplante Gesetze zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Zugleich hat sie deutlich gemacht, dass die angespannte Haushaltslage Veränderungen und Einschnitte im Gesundheitssektor und bei sozialstaatlichen Leistungen erfordert. Für den BDH ist sozialpolitisches Engagement keine Nebenaufgabe. Er muss dort präsent sein, wo Regeln und damit Lebensrealitäten entstehen. Wir ziehen eine Zwischenbilanz.

Behindertenpolitik: Fortschritt muss im Alltag ankommen

junge Frau im Rollstuhl

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Bundesregierung hat – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – im Winter die lang ersehnte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes angestoßen. Das BGG gilt seit 2002, soll das Benachteiligungsverbot aus Art. 2 Abs. 3 GG umsetzen und regelt maßgeblich die Gleichstellung der ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Bereich des öffentlichen Rechts.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 ein neuer rechtlicher Maßstab definiert, dem die erste Reform des BGG 2016 nicht gerecht geworden ist. Der UN-Fachausschuss mahnte dies bereits bei der Staatenprüfung 2023 an. Seit Jahren warten Betroffene und Verbände auf den in diesem Winter vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er soll die Teilhabe Betroffener signifikant verbessern, indem er unter anderem Lücken bei der digitalen Barrierefreiheit schließt und zumindest angemessene Vorkehrungen auch gegenüber privaten Anbietern verankert. 

Dem wichtigen Ziel, Barrierefreiheit auch im privaten Bereich herzustellen, kommt der Entwurf jedoch nicht näher. Zwar werden Anbieter von Gütern und Dienstleistungen wie Geschäfte, Gastronomie und ärztliche Einrichtungen zu „angemessenen Vorkehrungen“ verpflichtet. Diese sind jedoch einzelfallbezogen und bewirken keinen nachhaltigen Barriereabbau. So könnten einem blinden Menschen die ausgeschilderten Preise vorgelesen oder ein Rollstuhlfahrer von Mitarbeitern über Eingangsstufen gehoben werden. Notwendige bauliche Veränderungen gelten dagegen als unverhältnismäßig und für private Anbieter nicht zumutbar. Eine weit geöffnete Hintertür. Die Regelungen greifen deshalb aus Sicht des BDH zu kurz. Nachhaltige Barrierefreiheit braucht verbindliche Vorgaben, die nicht nur im Einzelfall helfen, sondern bauliche und strukturelle Hindernisse dauerhaft beseitigen. Davon würden neben Menschen mit Behinderungen auch viele andere Bürgerinnen und Bürger profitieren. 

Der Gesetzgeber schmälert Teilhabechancen und bremst Innovation und Modernisierung. Die rechtliche Durchsetzung bleibt den Betroffenen überlassen. 

Im Bundestag wurde das weitere Verfahren auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Der BDH wird diese Zeit nutzen und sich gemeinsam mit anderen Betroffenenverbänden bei den zuständigen Politikerinnen und Politikern für ein Umdenken bei der Verpflichtung der Wirtschaft einsetzen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurde lange erwartet und steht derzeit in der Warteschleife. Während im Juni der offizielle Festakt zum 20-jährigen Jubiläum des AGG begangen wurde, ringen Interessenvertretungen mit der Politik um das vom Bundeskabinett vorgelegte zweite Änderungsgesetz zum AGG.

Das seit 2006 geltende Gesetz setzt vier verbindliche europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um und schützt in verschiedenen Lebensbereichen vor Diskriminierung, etwa in der Arbeitswelt oder bei privaten Rechtsgeschäften. Das vom Bundeskabinett vorgelegte Änderungsgesetz soll den Schutz Betroffener wirksamer gestalten und den mehrfachen Aufforderungen der UN-Fachausschüsse Rechnung tragen. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen soll verlängert, das Diskriminierungsverbot für das Merkmal Geschlecht und der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden. Zudem werden die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt.

Der BDH macht insbesondere auf die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufmerksam. Ihr Schutz wird durch das vorgelegte Änderungsgesetz leider nur unzureichend verbessert. Nach einer Studie der Antidiskriminierungsstelle aus dem letzten Jahr berichten überdurchschnittlich viele Betroffene (ca. 30 %) von Ungleichbehandlung. Diese beginnt bereits beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie bei Barrieren in Einrichtungen des täglichen Lebens. Hier muss die Politik nachjustieren, um das unabdingbare Recht auf Teilhabe zu gewährleisten.

Eingliederungshilfe

Zur Stabilisierung vor allem der kommunalen Haushalte kursierten zuletzt Spekulationen über einschneidende Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Sie ermöglicht soziale Teilhabe, selbstbestimmte Lebensführung sowie Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben. Ausgangspunkt war der Dialogprozess zwischen Kommunen, Ländern und Bund zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Ziele waren einfachere Verfahren, Bürokratieabbau, effizientere Leistungen und eine stärkere finanzielle Entlastung von Kommunen und Ländern durch den Bund. 

Die Vorschläge schienen zunächst zulasten von Kindern mit Unterstützungsbedarf zu gehen, da wertvolle individuelle Assistenzleistungen etwa beim Schulbesuch bedroht waren. In Gesprächen mit Verbänden, Selbstvertretungsorganisationen und den zuständigen Fachpolitikerinnen und -politikern standen daher die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt: Personenzentrierung und Bedarfsdeckung müssen sich in der Leistungsbewilligung widerspiegeln. Diskutiert wird auch das sogenannte Pooling, also gemeinsame Assistenzleistungen für mehrere Betroffene. Der Dialogprozess hat Empfehlungen zu Bedarfsermittlung, Leistungen und Verwaltungsverfahren erarbeitet, die noch in diesem Jahr zu Gesetzesänderungen führen sollen. Bei der finanziellen Entlastung durch den Bund und weiteren Zuschüssen zu Pflege- und Wohnkosten in besonderen Wohnformen steht eine abschließende Einigung aus.

Der Sozialstaat im Umbau

BDH-Klinik-Hessisch-Oldendorf

Deutschland steht zugleich vor einem tiefgreifenden Umbau seiner sozialen Sicherungssysteme. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssen auf demografischen Wandel, Fachkräftemangel und steigende Kosten reagieren. 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Gesundheitsausgaben 2024 ca. 538 Milliarden Euro oder 6.444 Euro pro Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie preisbereinigt um 3,9 %, in jeweiligen Preisen um 7,06 %. Gründe sind neben höheren Energie- und Produktionskosten auch die in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen. Zugleich sinkt die Zufriedenheit: Laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage im Auftrag einer gesetzlichen Krankenkasse bewerten nur noch 62 % das Gesundheitssystem positiv. Der Vergleich mit früheren Erhebungen zeigt einen deutlichen Rückgang. Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung findet dagegen weiterhin bei 74 % Zustimmung. Zwei Drittel halten eine umfassende Gesundheitsreform für notwendig – gut 20 % mehr als vor zehn Jahren. Nun müssen die angestoßenen und geplanten Reformen zeigen, ob sie in die richtige Richtung führen.

[*DAK-Gesundheitsmonitor 2026: Zufriedenheit mit Gesundheitssystem sinkt - KZVNR*](https://www.kzvnr.de/aktuelles/news/detail/dak-gesundheitsmonitor-2026-zufriedenheit-mit-gesundheitssystem-sinkt)

Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform wurde bei der großen Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode nachjustiert. Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken wurden angepasst und der Gestaltungsspielraum der Länder erweitert, um die stationäre Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stabilisieren. 

Die tiefgreifendsten Veränderungen wird das im Juli beschlossene Beitragsstabilisierungsgesetz als Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (BStG) mit sich bringen, das zum 01.01.2027 und 01.01.2028 in Kraft tritt. Darin wurde ein Großteil der 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Finanzkommission Gesundheit“ umgesetzt. In diesem Zusammenhang fiel immer wieder der Begriff der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Doch was steckt dahinter? 

Erklärtes Ziel der Koalition ist die Stabilität der Krankenkassenbeiträge. Angesichts steigender Gesundheitsausgaben kann daraus denklogisch nur eine Ausgabenreduzierung und damit eine Leistungskürzung folgen. Betroffen sind Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, Arzneimittel, Impfstoffe, die psychotherapeutische Versorgung sowie Zuzahlungen und Familienversicherung. Neben den unmittelbaren Regelungen für Versicherte (nachfolgend kursiv, ggf. in einem Extrabeitrag?) beteiligt sich der Bund stärker an den Kosten der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Auch die Pharmaindustrie soll zur Ausgabendämpfung beitragen, etwa durch einen höheren gesetzlich festgeschriebenen Herstellerabschlag. Die Personalbemessungsverordnung wird abgeschafft. Künftig benennt eine verbindliche Norm lediglich Personaluntergrenzen; zugleich werden die Häuser allgemein verpflichtet, ihre Personalbesetzung an einer guten Qualität der Leistungen auszurichten. Wie sich dies auf die künftige pflegerische Versorgung in Krankenhäusern auswirkt, bleibt abzuwarten.

Am weitreichendsten ist die begrenzte Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege und vor allem in Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Die bisherige volle Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen wird auf die Grundlohnrate begrenzt; darüber liegende Steigerungen werden – wie im Krankenhaus – nur zur Hälfte refinanziert. Besonders Reha-Einrichtungen stehen damit vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Dies könnte sich unmittelbar auf die Leistungen und damit auf die Teilhabe rehabilitationsbedürftig Erkrankter sowie von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auswirken.

Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Fortgeführt wird die Gesundheitsreform durch die anstehenden Änderungen in der Pflegeversicherung, die das Pflegeneuordnungsgesetz mit sich bringen wird. Die Zahl der Pflegebedürftigen liegt derzeit bei über 6 Millionen. Die damit verbundenen Leistungen haben zu einer deutlich höheren als erwarteten finanziellen Belastung der Pflegeversicherung geführt. Diese konnte in den letzten Jahren nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt abgesichert werden. Der Handlungsbedarf liegt daher auf der Hand. 

Zugleich stoßen die Leistungserbringer bei der Versorgung an ihre Grenzen. Darauf sollte die im letzten Jahr eingesetzte Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ eine Antwort liefern. Ihre Eckpunkte sollen nun umgesetzt werden. Ziel ist, Pflegebedürftigkeit und ihrem Fortschreiten durch mehr Prävention und Rehabilitation entgegenzuwirken. Dieser ausdrücklich begrüßte Ansatz verbessert den Zugang zu Gesundheitsleistungen und Teilhabe. Die Einnahmen sollen durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und verpflichtende Beiträge für bisher beitragsfreie Beschäftigungen steigen. 

Verschärfte Pflegegradeinstufungen könnten dazu führen, dass viele Hilfebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Die Anpassung der Kriterien zulasten der Betroffenen wird noch zu erheblichem Diskussionsbedarf und Auseinandersetzungen zwischen Interessenvertretungen wie dem BDH und den Fachpolitikerinnen und -politikern führen. Auch die vorgesehenen Einschränkungen im Pflegegrad 1 sind schwer hinnehmbar.

Eine Chance bieten dagegen Budgets für bisherige Einzelleistungen: Teilweise sind höhere Leistungsbeträge vorgesehen, die Betroffene und ihre Angehörigen flexibler und individueller einsetzen können. Pflegebedürftige in Einrichtungen könnten zudem von dynamisierten Kassenleistungen profitieren, sodass Preissteigerungen nicht allein über den Eigenanteil abgebildet werden. Tarifliche Bezahlung, Bürokratieabbau und Digitalisierung sollen die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessern. An den konkreten Änderungen und ihren Auswirkungen wird sich die Reform messen lassen müssen. Der Gesetzgeber betont immer wieder, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nie als Vollversicherung für den Pflegefall gedacht gewesen. Dem Anspruch vieler Pflegebedürftiger auf ein würdevolles, gleichberechtigtes Leben wird dies jedoch nicht gerecht.

Rentenkommission

Auch die Alterssicherung muss zukunftssicher und finanziell stabilisiert werden. Der Vorschlag der Rentenkommission soll veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden. Das Rentenniveau sank von 52,9 % im Jahr 2000 auf aktuell 48 %. Für die Zeit ab 2031 strebt die Kommission überraschend mindestens 70 % an. Die Regelaltersgrenze soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden und damit mutmaßlich moderat steigen. Zugleich sollen die Erwerbsminderungsrente überarbeitet, Gesundheitsprüfungen für rentennahe Jahrgänge eingeführt und Wiedereingliederungsmöglichkeiten attraktiver gestaltet werden. Vorgesehen ist zudem eine freiwillige, individuelle und berufsbezogene Gesundheitsvorsorge ab dem 45. Lebensjahr. Mit der Stärkung der Rehabilitation durch ein bedarfsgerechtes Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine zentrale Forderung des BDH aufgegriffen.

Behindertenparlament

Die Sozialpolitik der Bundesregierung muss sich durch ihre Ergebnisse und gesellschaftliche Akzeptanz beweisen. Wirtschaftliche Interessen allein werden dies nicht erreichen. Der BDH hat alle genannten Vorhaben kritisch gewürdigt und sucht mit fachlichen Stellungnahmen und in direkten Gesprächen die Auseinandersetzung mit den zuständigen Fachpolitikern und den Akteuren der übrigen Interessenvertretungen. 

Unser Verband verbindet die Perspektive der Betroffenen mit praktischer Versorgungskompetenz. Deshalb steht der BDH auch dort, wo Entscheidungen entstehen: als Anwalt für Rehabilitation und Teilhabe.