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Stark machen für Barrierefreiheit

05. Dezember 2025

Der Deutsche Behindertenrat traf sich zum Parlamentarischem Frühstück im Deutschen Bundestag – BDH nimmt Stellung zu geplanten Änderungen im Bundesgleichstellungsgesetz.

„Barrierefreiheit – jetzt umsetzen“
Nach dem Austausch im Deutschen Bundestag verlieh der Deutsche Behindertenrat vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin seiner Forderung Nachdruck.

Parlamentarisches Frühstück des DBR

Der Tag für das Treffen des Deutschen Behindertenrates (DBR) mit Abgeordneten aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und Fachleuten aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte Symbolkraft. Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Alljährlich genutzt, um öffentlichkeitswirksam auf Anliegen und Probleme aufmerksam zu machen.

Mitglieder des DBR-Arbeitsausschusses, darunter auch Ines Nowack vom BDH, trafen sich erstmals aus diesem Anlass mit Fachpolitikerinnen und -politikern aus Fraktionen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der „Kantine“ der Abgeordneten. Früh um 7.30 Uhr begrüßte die Schirmherrin des Austausches, Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS.

Der Einladung folgten unter anderem auch Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Auf den Frühstücks-Tischen gab es nicht nur Kaffee, Tee und Brötchen. Dort lagen auch die Themen des Deutschen Behindertenrates: Digitalisierung. Gesundheit, Wirtschaft, Arbeitsleben und Verkehr.

Parlamentarisches Frühstück des DBR am 3.12.2025 in Berlin

Es gab aber aus Sicht des Aktionsbündnisses der Behindertenverbände Deutschlands auch Schwerverdauliches auf allen Tischen: Gemeint sind einige Punkte des seit einigen Tagen in der Verbändeanhörung vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Mit diesem Gesetz soll in Deutschland nach den verpflichtenden Standards der UN-Behindertenrechtskonvention vorangebracht werden.

Erst einmal eine gute Nachricht aus dem federführenden Haus, dem BMAS, dass der Entwurf nun endlich vorliegt. Kerstin Griese machte keinen Hehl daraus, wie mühsam der Prozess der Gesetzentwicklung bis heute gewesen sei und dankte dem DBR, der das Gesetz immer wieder angemahnt und mit dem Besuch beim Bundeskanzler Friedrich Merz vor wenigen Wochen dafür gesorgt hatte, dass der Entwurf nun voraussichtlich bis zum Dezember ins Bundeskabinett eingebracht werden kann.

Der DBR im Deutschen Bundestag

v.l.n.r.: Hannelore Loskill, Dr. Martin Danner (BAG Selbsthilfe), Bundesbehindertenbeauftragter Jürgen Dusel, Dr. Sigrid Arnade (ISL), Michaela Engelmeier (SoVD) und Kerstin Griese (BMAS).

Bei aller Kritik, die nun im Rahmen der Anhörung laut wird, bewerte sie den vorliegenden Entwurf als entscheidenden Fortschritt, die Barrierefreiheit im Lande voranzubringen, darunter bei öffentlichen Bauten, bei der Leichten Sprache oder der Assistenzhunderegelung.

Erstmals werde der Barrierefreiheits-Rechtsanspruch mit der Einführung der „angemessenen Vorkehrungen“ im Einzelfall umsetzbar. Die Feststellung, Beseitigung und Unterlassung könnte vor Zivilgesetzen eingeklagt und Schadensersatz gefordert werden, so Griese.

Dem Bundesgleichstellungsgesetz komme eine Schlüsselrolle zu, „damit Teilhabe gewährleistet und auch tatsächlich umsetzt werden kann, betonte auch Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR, und machte für das Gesetzesverfahren darauf aufmerksam, dass Barrierefreiheit ein Querschnittsthema durch alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages sein muss.

BDH nimmt Stellung zu geplanten Änderungen im BGG

Berlin am frühen Morgen

Unverständnis und scharfe Kritik kommt aus DBR-Verbänden vor allem, weil der private Sektor mit diesem Gesetzesentwurf nicht in die Pflicht zur Barrierefreiheit genommen werden sollen. Dafür setzt sich auch der BDH mit einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ein, die dem BMAS heute zugeht.

Es wird darin betont, dass ambitionierte Zielvorgaben im öffentlichen Bereich nur dann Wirkung entfalten, wenn sie durch geeignete Instrumente flankiert werden. Dazu gehören:

  • die Ergänzung des Entwurfs um eine schrittweise Vorsorgepflicht für Barrierefreiheit im privaten Bereich,
  • ein klarer Monitoring-Mechanismus, der Fortschritte messbar macht,
  • die Einführung klarer Zumutbarkeitskriterie,
  • regelmäßige Berichte an den Bundestag,
  • die Sicherstellung ausreichender Haushaltsmittel,
  • transparente Zuständigkeiten zwischen den Ressorts.

Ilse Müller, BDH-Bundesvorsitzende, betont: „Wir halten es für entscheidend, dass der Gesetzgeber nicht nur Rechte definiert, sondern auch Strukturen schafft, die ihre Einlösung ermöglichen.“

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