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AGG-Reform lässt Schutzlücken bestehen – BDH legt Stellungnahme vor

24. April 2026

Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Auch der BDH fordert wirksame und durchsetzbare Rechte.

junge Frau im Rollstuhl

Menschen in Deutschland brauchen einen wirksameren Schutz vor Diskriminierung. Der BDH beobachtet mit besonderer Sorge die Benachteiligungen von schwer und mehrfachbehinderten sowie älteren Menschen beim Zugang zu Rehabilitation und Teilhabe. Weil viele dieser Formen der Benachteiligung durch das bisherige Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausreichend erfasst sind, sollte ein Änderungsgesetz mehr Rechtssicherheit schaffen. Das seit 2006 geltende Gesetz, mit dem verbindliche europäische Richtlinien zum Diskriminierungsschutz in nationales Recht umgesetzt wurden, wurde seit Inkrafttreten kaum weiterentwickelt. Ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes hat die Bundesregierung die Vorlage eines Referentenentwurfs verzögert.

Der nun vorliegende Referentenentwurf als zweites Änderungsgesetz wurde unter großem Zeitdruck und unter Missachtung der standardisierten Anhörungsfristen in die Verbändebeteiligung gegeben. Das erschwert eine fundierte und fachliche Einschätzung unnötig.

Gleichbehandlung im deutschen Recht durchsetzen

Gleichbehandlung ist bis heute in Deutschland nicht selbstverständlich, obwohl im Grundgesetz das Benachteiligungsverbot verankert ist. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission wurde bereits im Jahr 2008 gegen Deutschland die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen mangelhafter Umsetzung der Rahmenrichtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in deutsches Recht eingeleitet.

Seitdem haben zahlreiche Akteurinnen und Akteure – darunter die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), das zivilgesellschaftliche Bündnis „AGG Reform jetzt!“ sowie internationale Fachausschüsse – konkrete Reformvorschläge vorgelegt. Ihr gemeinsames Ziel: Diskriminierung nicht nur verbieten, sondern wirksam beseitigen.

Der vorliegende Referentenentwurf wird solchen Forderungen an die notwendigen Gesetzesänderungen nicht im Ansatz gerecht. Auch nach über 20 Jahren bleiben die grundlegenden Prinzipien des AGG weitgehend unverändert. Vorgesehen sind lediglich punktuelle Anpassungen, insbesondere dort, wo europäisches Recht oder die Rechtsprechung dem deutschen Gesetzgeber keine andere Wahl gelassen hat. Eine umfassende Reform, die die Überwindung von Diskriminierung als ein zentrales Handlungsfeld begreift und eine gesellschaftspolitische Wirkung entfalten kann, bleibt aus. Dies betrifft beispielsweise bereits den geforderten grundsätzlichen Zugang zum AGG durch die fehlende Definition und Erweiterung der Diskriminierungskategorien.

Der BDH fordert, dass die Empfehlungen der UN-Fachausschüsse sowie der ADS konsequent umgesetzt werden:

Von Diskriminierung Betroffene müssen darauf vertrauen können, dass ihnen wirksame Rechte nicht nur auf dem Papier zur Verfügung stehen, sondern für sie auch durchsetzbar sind.

BDH-Bundesvorsitzende Ilse Müller