10. September 2025
In seiner Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) kritisiert der BDH, dass hochspezialisierte, für schwer betroffene Patientinnen und Patienten unverzichtbare Einrichtungen, durch die jetzigen Regelungen ins Abseits geraten.

Das KHAG ist ein Anpassungsgesetz, das die laufende Krankenhausreform des Bundes konkretisiert. Im Kern geht es um zwei Fragen:
Krankenhäuser werden in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt – definierte medizinische Leistungsbereiche wie Intensivmedizin oder Neurologische Frührehabilitation. Die Grundidee: Nur Krankenhäuser, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen (z. B. ständige Fachärztepräsenz oder bestimmte technische Ausstattung), dürfen eine Leistungsgruppe anbieten.
Neu im Entwurf:
Problem für Fachkliniken der neurologischen Frührehabilitation:
Die Reform sieht vor, dass Krankenhäuser künftig nicht mehr nur nach Fallzahlen bezahlt werden, sondern zusätzlich eine sogenannte Vorhaltevergütung erhalten – also Geld dafür, dass bestimmte Strukturen (z. B. Intensivstationen) rund um die Uhr bereitstehen.
Neu im Entwurf:
Problem für Fachkliniken der neurologischen Frührehabilitation:
Für die neurologische Frührehabilitation (NFR), die ein zentraler Leistungsbereich des BDH ist, bedeutet der Entwurf somit leider keine Verbesserung.
Aus diesen Gründen hat der Ärztliche Direktor Forschung des BDH, Prof. Thomas Platz, eine Stellungnahme erarbeitet, die auf die Gefahr hinweist, dass hochspezialisierte Einrichtungen, die für schwer betroffene Patientinnen und Patienten unverzichtbar sind, durch diese Regelungen gefährdet werden.