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BDH nimmt Stellung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

22. Mai 2025

Zum sechsten Mal steht derzeit die Versorgungsmedizin-Verordnung auf dem Prüfstand.

Impression aus der BDH-Klinik Greifswald

Sie enthält die Grundsätze der versorgungsmedizinischen Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht und muss fortlaufend am Stand der Wissenschaft und Medizintechnik, aber auch der behindertenpolitischen Entwicklungen ausgerichtet und aktualisiert werden.

Im Rahmen einer Verbändeanhörung nahm auch der BDH Bundesverband Rehabilitation schriftlich Stellung zum aktuellen Referentenentwurf des Teil A aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Er begrüßt im Wesentlichen die vorliegenden Änderungen, sieht aber in der Umsetzungspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Ein moderner Behinderungsbegriff, der individuelle Lebens-Kontexte von Menschen mit Beeinträchtigung berücksichtigt, gehe mit Strukturen und standardisierten Verfahren der Rechtsprechung derzeit nicht konform.

Überarbeitet wird jetzt Teil B der Verordnung, die sogenannte GdB-Tabelle. Die BDH-Beiratsmitglieder Prof. Jens Rollnik und Ass. jur. Ulrike Abel werden sich dazu einbringen, zusätzlich auch Prof. Thomas Platz mit seiner wissenschaftlichen Expertise.