08. Mai 2025
Der BDH gedenkt der Opfer der NS-„Euthanasie“.
Foto: Pixabay/NoName_13
Anlässlich des 8. Mai, dem Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, erinnert der BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. an die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen, die erst dieses Jahr offiziell vom Deutschen Bundestag als Opfer des NS-Regimes anerkannt wurden.
Zahlreiche Mitglieder unseres Verbandes – insbesondere hirnverletzte Kriegsopfer – wurden im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“-Programme verfolgt, entrechtet und ermordet. Sie galten in der Logik der NS-Ideologie als „lebensunwert“ und fielen der staatlich organisierten Vernichtung „unbrauchbaren Lebens“ zum Opfer. Insgesamt wurden über 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen ermordet – ein beispielloses Menschheitsverbrechen, das in der Erinnerung unserer Gesellschaft nicht verblassen darf.
„Wer die Vergangenheit verdrängt, gefährdet die Zukunft. Die Erinnerung an die grausame Ermordung von Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus ist Mahnung und Verantwortung zugleich: Für eine Gesellschaft, in der Menschenwürde und Inklusion unantastbar bleiben“, betont die BDH-Bundesvorsitzende Ilse Müller.
Besorgniserregend ist, dass das Wissen über die Verbrechen an Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen im Nationalsozialismus in weiten Teilen der Gesellschaft erschreckend gering ist. Die Dimensionen der sogenannten „Euthanasie“-Morde und ihre systematische Durchführung sind vielen Menschen kaum bekannt.
Der BDH warnt eindringlich vor einer schleichenden Abwertung der Erinnerungskultur. Rechtspopulistische und autoritäre Strömungen stellen gezielt die historische Wahrheit infrage. Sie verbreiten Narrative, die auf Abgrenzung, Entwertung von Minderheiten und geschichtsrevisionistischen Mythen basieren. Dagegen braucht es eine starke, aufgeklärte Zivilgesellschaft – und eine Erinnerungskultur, die nicht nur zurückblickt, sondern auch wachsam in die Gegenwart schaut.