19. April 2021
Für viele Menschen ist "Social Distancing" keine Alternative. Sie haben Berufe, in denen COVID-19 sie mehr gefährdet als andere. Das Arbeitsministerium hat den Weg für die Anerkennung einer COVID-19-Infektion als Berufskrankheit durch eine Verordnung frei gemacht.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Menschen die im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege, einem Laboratorium oder durch andere Tätigkeiten der Gefahr einer Infektion ausgesetzt sind und an Covid-19 erkranken, mit der Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung rechnen können. Bis Ende Februar 2021 sind bei der DGUV insgesamt 77907 Verdachtsfälle eingegangen.