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Das kann nur der Anfang sein

29. September 2021

Im Juni 2021 hat ein Gesetzentwurf den Deutschen Bundestag passiert, der Regelungen für die notwendige Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus schafft.

Das kann nur der Anfang sein

Die neue Regelung wurde in der letzten regulären Sitzungswoche des 19. Deutschen Bundestages beschlossen. Geschaffen wurde eine Finanzierungsmöglichkeit für die Begleitperson, allerdings nur für stationäre Krankenhausbehandlung gemäß Paragraph 39 SGB V und nicht für Vorsorge– und Rehabilitationsleistungen.

Die Krankenkasse zahlt der Begleitperson, die aus dem engsten persönlichen Umfeld kommt, ein Krankengeld (Paragraph 44b neu SGB V), wenn sie Assistenzleistungen im Krankenhaus erbringt und einen Verdienstausfall hat. Begleitperson und Patient müssen gesetzlich versichert sein. Der Patient muss Leistungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) erhalten.

Erfolgt die Begleitung durch vertraute Mitarbeitende eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe übernimmt der Eingliederungshilfeträger die Durchführung der Begleitung und ihre Finanzierung (Paragraph 113 Abs. 6 neu SGB IX). Diese Assistenzleistung müsste auch in den Gesamtplan mit aufgenommen werden. Geregelt war bisher die Kostenübernahme einer Begleitung im Krankenhaus nur dort, wo die Persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisiert war (Paragraph 11 Absatz 3 SGB V).

Das wurde mit der neuen Regelung jetzt geändert. Allerdings ist der berechtigte Personenkreis in der Gesetzesbegründung sehr eng umschrieben. So kommt die Finanzierung der Assistenzleistungen für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder für Menschen ohne sprachliche Verständigungsmöglichkeiten in Frage. Eine nähere Ausgestaltung soll beziehungsweise muss erst noch näher durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgenommen werden. Die Regelungen sollen zudem erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und BDH-Mitglied, sieht mit diesem Gesetzentwurf den „…gordischen Knoten durchschlagen“. 

Aufgrund des eng begrenzten Personenkreises und der zahlreichen Anspruchsvoraussetzungen sind allerdings (noch) zahlreiche Personengruppen von der Finanzierung der Assistenzleistung ausgeschlossen. Hier gilt es in der Zukunft ein tragfähiges Netz zu knüpfen, damit die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung einfacher und menschlicher wird.