25. März 2025
Wer auf Pflege angewiesen ist, muss einen Pflegeantrag stellen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Mittlerweile funktioniert das bei einigen Pflegekassen online.
Foto: ERGO Group
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich, etwa als Folge eines Herzinfarkts oder Unfalls, aber auch allmählich eintreten. Bevor Betroffene Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten, müssen sie einen Pflegeantrag stellen. Bisher war hierfür ein Anruf, ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax an die Krankenkasse nötig, die dem Versicherten anschließend ein Formular zum Ausfüllen zuschickte. Bei einigen Pflegekassen funktioniert das nun direkt online. Der Vorteil: Der digitale Pflegeantrag sorgt für einen unkomplizierten und schnelleren Vorgang und führt dazu, dass Betroffene rascher Leistungen erhalten. Denn die Pflegekasse übernimmt diese erst ab dem Monat, in dem Pflegebedürftige den Antrag gestellt haben. Übrigens: Voraussetzung für einen Pflegeantrag – egal ob online oder analog – ist, dass Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Ob die eigene Pflegekasse einen Onlineantrag anbietet, können Versicherte auf der Website prüfen. Im Antragsformular müssen sie dann zunächst persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer eingeben. Des Weiteren sind Informationen zu gewünschten Leistungen, etwa für häusliche Pflege durch Angehörige beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst oder für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung, nötig. Auch das Hochladen von bestimmten Dokumenten, etwa einer Vollmacht, einer Betreuungsurkunde oder eines Bescheides über bereits erhaltene, vergleichbare Pflegeleistungen, kann erforderlich sein. Erklärungen zu Begrifflichkeiten sowie Erläuterungen zu den geforderten Angaben finden Betroffene auf der Website der Verbraucherzentrale. Wer sich in der digitalen Welt unsicher fühlt, kann Angehörige, Bekannte oder Nachbarn um Hilfe bitten oder diese sogar dazu bevollmächtigen, die Antragstellung zu übernehmen.
Um sich über mögliche Unterstützungs- und Pflegeleistungen zu informieren, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Beratung. Nach der Antragstellung teilt die Pflegekasse ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, an wen sie sich hierfür wenden können. Meist handelt es sich dabei um einen internen Pflegeberater oder eine unabhängige Beratungsstelle. Zusätzlich stehen Betroffenen jederzeit zahlreiche weitere öffentliche Beratungsstellen zur Verfügung. Eine Übersicht der Beratungsangebote in der Nähe bietet die Website des Zentrums für Qualität in der Pflege. Für privat Versicherte ist die compass private pflegeberatung die richtige Anlaufstelle.
Wer im Internet nach dem Stichwort „digitaler Pflegeantrag“ sucht, stößt schnell auf Dienstleister, die diesen über eigene Online-Formulare ermöglichen. Antragsteller müssen dem Drittanbieter hierfür lediglich eine Vollmacht ausstellen. „Meist ist dieser Service zwar kostenlos, doch wie es um den Datenschutz steht, ist häufig ungewiss“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Um zu vermeiden, dass sensible persönliche Daten an ein externes Unternehmen gehen, empfiehlt es sich daher, den Antrag direkt bei der Pflegekasse zu stellen.“
Quelle: Verbraucherinformation der DKV vom 24. März 2025
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