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Die elektronische Patientenakte ist da!

28. Januar 2026

Kennen Sie Ihre elektronische Patientenakte schon, auch kurz ePA? Laut der Verbraucherzentrale NRW haben aktuell etwa 90 Prozent der Versicherten eine ePA aber nutzen sie gar nicht aktiv.

Seit 2025 haben Patientinnen und Patienten ihre eigene elektronische Patientenakte, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben. Sie wissen aber auch oft nicht, was in der ePA bereits steht, wer Zugriff darauf hat und welche Rechte sie in Anspruch nehmen können. Es gibt Hürden, Herausforderungen und offene Fragen. 

Die elektronische Patientenakte soll jeden von uns freiwillig und lebenslang begleiten
und es vereinfachen, medizinische Daten zwischen Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsversorgung und damit die Versorgung selbst besser aufeinander abzustimmen
und zu verbessern. Insbesondere das Lesen von medizinischen Dokumenten und die digitale Medikamentenliste und zukünftig auch ein digitaler Medikamentenplan werden immer wieder als Vorteile der ePA hervorgehoben.

Das sind sinnvolle Anliegen, in der Praxis tauchen vielfältige Fragen auf. Was ist mit
der Lesbarkeit von sensiblen Diagnosen und Daten, wie genetischen Untersuchungen
oder psychotherapeutischen Behandlungen? Wie kann der Speicherung womöglich
widersprochen werden, wenn man sie nicht möchte?

Was steht in der Patientenakte?

  • Befunde, Berichte und Entlass-Briefe, wenn sie von Behandlerinnen und Behandlern eingestellt werden oder von Versicherten selbst hochgeladen werden.
  • Zahnbonusheft
  • Abrechnungsdaten der Krankenkasse: Die Abrechnungsdaten der eigenen Krankenkasse werden automatisch eingestellt, wenn nicht widersprochen wird. Das betrifft die Daten der letzten vier Jahre.
  • Voraussichtlich ab 2027 Labordaten als strukturierte Daten, automatisch vom Laborarzt eingestellt.
  • Daten, die auf Patientenwunsch eingestellt werden, z. B. Chronikerprogramme, elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, Daten zu Reha- und Heilbehandlungen …
  • Geplant ist die Aufnahme weiterer Daten.

Freiwilligkeit und Selbstbestimmung

Leistungserbringende Institutionen des Gesundheitswesens haben mit der Einführung
der ePA eine volle oder transparente Informationspflicht zu Daten, die sie in die Akte
einstellen und zur Möglichkeit, dagegen als Versicherte zu widersprechen, nicht nur gegen die komplette ePA, sondern auch in Teilbereichen. Man kann Ordner selbst anlegen,
selbst benennen und Daten in die Ordner ablegen. Man kann sogar Ordner verschließen
und nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte offenlassen oder Dokumente löschen.

Standardmäßig können Arztpraxen & Co 90 Tage auf die Daten zugreifen. Auch eine
Änderung dieser Zeitspanne ist durch Versicherte möglich.

Bei einer Veranstaltung der Patientenakademie NRW berichtete die Verbraucherzentrale
NRW kürzlich, dass 80 Prozent der Arztpraxen ihre Patientinnen und Patienten schlecht
informiert sehen. 60 Prozent aller Praxen und zunehmend werden es mehr nutzen
aber bereits den Zugriff auf persönliche Patientendaten über die Gesundheitskarte.

Mit den Herausforderungen, die mit der Nutzung der ePA verbunden sind, müssen sich also nicht nur die Gesundheitsakteure selbst intensiv beschäftigen, sondern auch alle Patientinnen und Patienten.

Digitale Barrieren

Während sich Leistungserbringerinnen und -erbringer über die Gesundheitskarte der
Patientinnen und Patienten identifizieren, können Versicherte auf die Daten mit der ePA-App ihrer Krankenkasse auf dem Smartphone und/oder PC zugreifen und diese verwalten. Es wird auch von der Möglichkeit von Computer-Terminals vor Ort bei den Krankenkassen berichtet. Aber inwieweit dies bereits flächendeckend geht, ist weitgehend unbekannt und setzt natürlich Mobilität der Versicherten voraus.

Die Daten selbst sind nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert,
wie manche denken, sondern in speziellen Rechenzentren in Deutschland. Zu jedem Versicherten gehört dort quasi ein digitaler Gesundheitsordner.

Kritik zum ePA-Zugang ist vorprogrammiert: Die Identifikation ist oft technisch anspruchsvoll (eID, Post-Ident, GesundheitsID). Wer technisch nicht klarkommt, hat keinen Einblick auf die gespeicherten Daten, die andere aber nutzen. Man ist auf Dritte, gegebenenfalls Vertrauenspersonen angewiesen, aber die Einrichtung einer solchen Vertretung wird von Verbraucherschützern und Patientenverbänden als kompliziert bewertet.

Noch knirscht die Umsetzung aber auch bei den Akteuren der Gesundheitsversorgung:
Praxen berichten von technischen Problemen, Ausfällen und Schnittstellenproblemen.
Von einigen medizinischen Fachleuten wird derzeit laut die Relevanz des Informationsgehalts einer solchen Akte in Frage gestellt, weil vieles noch unvollständig oder unsortiert ist.

Vertrauen nicht selbstverständlich

Die größten Herausforderungen heißen aber Datenschutz, Diskretion, Transparenz
und Zugangsunterstützung, vor allem für technikferne Personen. Zwar werden Dokumentationspflichten in Praxen & Co durch die elektronische Patientenakte nicht aufgehoben, aber Patientinnen und Patientenvertreter fordern ein, dass auch nicht digitale Informationskanäle offenbleiben müssen. Außerdem müsse unbedingt die Patientenbeteiligung zur Weiterentwicklung der ePA mitgedacht werden.

Die muss sich laut des PatientInnen-Netzwerkes NRW vor allem an folgenden Punkten messen lassen:

  • Der Patientennutzen von digitalen Anwendungen muss klar definiert und erkennbar sein.
  • Datenschutz und Datensparsamkeit müssen sichergestellt sein.
  • Datenautonomie muss gewährleistet werden.
  • Analoge Parallelsysteme müssen als Alternative erhalten bleiben.
  • Digitalkompetenzen werden bei Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden ausgebildet.

Ausbau für die Zukunft

Es bleibt also viel zu tun, zumal in den kommenden beiden Jahren in weiteren Ausbaustufen weitere Leistungserbringer Zugriff haben sollen, zum Beispiel Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Hebammen oder auch Pflegeeinrichtungen.

Ab 2027 ist zudem geplant, die Daten auch Forschungszwecken zuzuführen, nicht nur
deutschland- sondern auch europaweit. Wie gesagt: Die ePA geht uns alle an. Wir sind alle Patientinnen und Patienten.