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Digitale Versorgung Gesetz beschränkt widerrechtlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

06. November 2019

Leserbrief in der Oberhessischen Presse vom 06.11.2019: Gesundheitsminister Spahn beschneidet für alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Vorsitzende des KV Lahn-Dill-Eder beschreibt dies in ihrem Leserbrief. Sie hat allen Kreisverbänden einen Musterbrief an den Bundesgesundheitsminister Spahn und alle Ländergesundheitsminister zur Verüfügung gestellt, um dieses Unrecht zu verhindern.

Paragraphenzeichen

Das Digitale Versorgung Gesetz sieht vor, dass gesetzlich krankenversicherte Personen automatisch ihre Rechte an ihren hochsensiblen Gesundheitsdaten aufgeben. Diese werden pseudonymisiert oder anonymisiert an die Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Forschungsinstutitionen oder mit diesen verbundene Unternehmen vergeben, um damit die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Damit werden die gesetzlich Krankenversicherten zu Objekten des Datenhandels gemacht. Denn egal, ob die Daten pseudonymisiert (der Klarname wird durch eine Zahl ersetzt) oder anonymisiert werden, kann heute anhand von kombinierten Einzeldaten die Person erkannt werden. Ein Widerspruchsrecht gegen den Datenhandel ist nicht vorgesehen. Das ist ganz klar ein widerrechtlicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung! Und niemanden im Bundestag stört das - denn die sind ja privat versichert und für die Private Krankenversicherung gilt das Gesetz nicht.

Außerdem können die Krankenkassen von unseren Versichertengeldern dann bis 2% der Finanzreserve (das sind heute ca. 200 Mio. Euro) als Investments in IT-Unternehmen stecken und so selbst Gesundheits-Apps mitentwickeln und verkaufen. Ist das wirklich der Zweck einer Krankenversicherung? Schöne neue Welt!