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Versorgungsmedizinverordnung - essentiell für schwerbehinderte Menschen

23. Oktober 2020

Die Versorgungsmedizinverordnung stellt die Grundlage für die Anerkennung von Schwerbehinderungen seit 20 Jahren dar. Seit einiger Zeit soll sie überarbeitet und erneuert werden. Dabei sind auch Vorschläge im Gespräch, die letztlich die Anerkennung einer Schwerbehinderung erschwerden können. So soll z.B. jede festgestellte Schwerbehinderung in einem individuell festgelegten Zeitintervall überprüft werden. Die Versorgungsverwaltung ist heute schon heillos überlastet und Corona beschwert sie zudem. Ein unausgereiftes Konzept ist erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben.

Junge Frau blickt verzweifelt in ein Buch

Die Vorsitzende des Kreisverband Lahn-Dill-Eder hat zum Thema der Versorgungsmedizinverordnung die hessische Landtagsabgeordnete Frau Brünnel angeschrieben. Lesen Sie im Folgenden den Schriftwechsel.

Sehr geehrte Frau Brünnel,

vielen Dank nochmal für die aufschlussreiche Diskussion am 08.06.2020.

Ein zweites Thema unseres Gespräches war die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Ich möchte nochmal betonen, dass es gerade jetzt, wo die drastischen wirtschaftlichen Folgen der Coronamaßnahmen zu meistern sind, nicht darum gehen kann, mit der Veränderung der Versorgungsmedizinverordnung in einem weiteren Bereich Unruhe und Mehrpersonal in den Versorgungsämtern und Behindertenverbänden zu verursachen. Die Versorgungsmedizinverordnung ist auch ohne gesetzliche Neuordnung über die verschiedenen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit weiterentwickelt worden. Diese Urteile sind alle in das Kompendium, das beim RP-Gießen als Download zu Verfügung steht, eingeflossen. Insofern wäre es m.E. viel sinnvoller, wenn sich alle Bundesländer danach richten würden. Dann gäbe es keine Notwendigkeit der Überarbeitung mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Luitgard Lemmer
BDH-KV Lahn-Dill-Eder



Sehr geehrte Frau Lemmer,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Zuallererst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Sie einige Zeit auf eine Antwort warten mussten. Während der Corona-Krise haben viele Bürger*innen das Bedürfnis, sich an ihre Abgeordneten zu wenden. Die Beantwortung der Anfragen kann daher manchmal leider etwas länger dauern.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält diejenigen versorgungsmedizinischen Grundsätze für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Recht der Sozialen Entschädigung, die bei einem Antrag auf Anerkennung einer Behinderung anzuwenden und daher unter anderem für die Feststellung eines Grades der Behinderung oder für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises relevant sind.

Derzeit wird diese Verordnung überarbeitet. In Ihrer Mail weisen Sie darauf hin, dass Sie die Überarbeitung nicht für sinnvoll halten, weil die Verordnung über die Gerichtsurteile der Sozialgerichtsbarkeit bereits weiterentwickelt wurde. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe für die Überarbeitung.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung wurde zuletzt vor über 20 Jahren grundlegend überarbeitet. Sie ist angesichts der großen und rasanten Fortschritte in der Medizin nicht mehr auf dem Stand der medizinischen Wissenschaft.
Zudem soll die Verordnung soll nun auf eine moderne, besser einzelfallbestimmt und gerechte Teilhabeorientierung ausgerichtet werden. Mit dieser Neuausrichtung werden die langjährigen Forderungen von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden umgesetzt. Dies ist überdies eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention. In anderen sozialmedizinischen und sozialrechtlichen Bereichen ist das Teilhabeprinzip bereits seit Jahren umgesetzt.
In Ihrer Mail geben sie zu bedenken, dass eine Änderung der Verordnung während der Corona-Krise unnötige Unruhe in den bereits belasteten Bereich der Versorgungsämter und Behindertenverbände bringen wird. Für die circa 7,7 Millionen Menschen, die bereits einen Schwerbehindertenausweis wird sich nichts ändern. Selbstverständlich ist trotzdem mit einem erhöhten Aufwand zu rechnen.
Wir wissen nicht, wie lange diese Pandemie noch andauert. Wir wissen aber genauso wenig, wann der Entwurf umgesetzt werden kann. Derzeit sieht es nicht so aus, als könne es bald eine Änderung geben: Der Verordnungsentwurf befindet sich seit vielen Monaten in einer intensiven Erörterungsphase zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Behindertenverbänden und den Sozialressorts aller Bundesländer. Zuletzt hat im Herbst 2019 ein Werkstattgespräch des BMAS mit allen Beteiligten stattgefunden, in dem kontrovers diskutiert wurde. Ein weiteres Gespräch sollte Anfang 2020 stattfinden, war aber im Sommer 2020 noch nicht terminiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Brünnel, MdL

i.A.
Fiona Schultz

Fiona Schultz
Parlamentarische Referentin
Soziales, Gesundheit,
Migration, Gleichstellung
Kinder- und Familienpolitik

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