03. Mai 2022
Vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch: Flüchtlinge aus der Ukraine sollen ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.
Ein entsprechender Änderungsantrag zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz liegt vor. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen. Damit werden die aus der Ukraine geflüchteten Menschen leistungsrechtlich anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt. Der Bund wird die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei der Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützen.