03. Januar 2025
Frohes Neues Jahr 2025. Die Sozialrechtsberatung findet weiterhin am zweiten Dienstag eines Monats von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Außerdem finden Beratungen nach telefonicher Absprache statt . Telefon 02182 / 50248
Unfälle, chronische Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder auch Schwerbehinderung stellen betroffene Menschen oft vor schwierige sozialrechtliche Fragen, nicht selten vor Probleme im Umgang mit zuständigen Behörden. Juristinnen und Juristen des BDH Bundesverbandes Rehabilitation unterstützen und begleiten in solchen Fällen, sie sind auf sozialrechtliche Widerspruchs- und Gerichtsverfahren spezialisiert.
Als unabhängiger Sozialverband engagiert sich der BDH bundesweit, so auch in Neuss, für Menschen, die sozialrechtliche Unterstützung benötigen.
Die Anliegen, die in der Sozialrechtsberatung begleitet werden, sind vielfältig. So kann es unter anderem um abgelehnte Reha- oder Hilfsmittelanträge gehen, um Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis oder auch Anerkennung von Pflegegraden, Erwerbsminderung oder sozialrechtliche Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.
Die nächste Sozialrechtsprechstunde des BDH in Neuss findet am Dienstag, 14.01.2025 von 16 bis 18 Uhr beim Malteser Hilfsdienst, Breite Str. 69, 41460 Neuss, nicht statt.
Mehr Informationen und Anmeldungen unter Tel. 02182-50248 oder neuss@bdh-reha.de.
Im Rahmen der Gemeinnützigkeit ist die Beratung für Mitglieder im Jahresbeitrag von 60 Euro enthalten. Sie hat sich gerade für langwierige Rechtswege für viele Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung oder ihre Angehörigen schon bewährt.
Für Interessierte, die nicht Mitglied sind, bietet an diesem Tag der BDH ein erstes Orientierungsgespräch an. Dabei kann geklärt werden, ob eine sozialrechtliche Vertretung sinnvoll ist. Es entstehen für dieses Gespräch keine Kosten.