Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (u.a. YouTube-Videos, Google Analytics, Google Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  

Viele nicht barrierefreie Wahllokale

01. Oktober 2021

Der Deutsche Behindertenrat weist darauf hin, dass die Bundestagswahl uns erneut vor Augen geführt habe, dass gleiche Rechte nach wie vor nicht für alle gelten. Vielerorts gab es, so das Gremium, Berichte über Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Wahl und damit das Ausüben ihres Grundrechts erschwerten.

Wahllokal

"In Berlin zum Beispiel waren 17,7 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei, in Hannover waren es rund 20 Prozent, in Sachsen-Anhalt sogar über 39 Prozent. Entsprechende Empörung wurde in den sozialen Medien laut – etwa auf Twitter über die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen, Wahlkabinen für Maskenverweigerer*innen vor den Gebäuden aufzustellen (nicht aber für Menschen mit Behinderungen) oder die Reaktion des Bundeswahlleiters auf einen Hinweis zur fehlenden Barrierefreiheit.

Ereignisse und Umstände wie diese zeigen, dass Deutschland den Abbau von Barrieren dringend offensiver vorantreiben und analoge wie digitale Barrierefreiheit umfassend rechtlich festschreiben muss. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit zusammen erarbeiten. In insgesamt sieben Treffen wird die Arbeitsgruppe sowohl den Begriff der Barrierefreiheit als auch die Anforderungen an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen genauer definieren. Ziel muss es sein, den gesamten Gestaltungsspielraum des "European Accessibility Act" zu nutzen und volle Teilhabe zu ermöglichen."

Auch der BDH wird sich dafür einsetzen, die Barrierefreiheit und den Diskriminierungsschutz in der kommenden Legislaturperiode weiter voranzubringen.