01. Oktober 2021
Der Deutsche Behindertenrat weist darauf hin, dass die Bundestagswahl uns erneut vor Augen geführt habe, dass gleiche Rechte nach wie vor nicht für alle gelten. Vielerorts gab es, so das Gremium, Berichte über Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Wahl und damit das Ausüben ihres Grundrechts erschwerten.

"In Berlin zum Beispiel waren 17,7 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei, in Hannover waren es rund 20 Prozent, in Sachsen-Anhalt sogar über 39 Prozent. Entsprechende Empörung wurde in den sozialen Medien laut – etwa auf Twitter über die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen, Wahlkabinen für Maskenverweigerer*innen vor den Gebäuden aufzustellen (nicht aber für Menschen mit Behinderungen) oder die Reaktion des Bundeswahlleiters auf einen Hinweis zur fehlenden Barrierefreiheit.
Ereignisse und Umstände wie diese zeigen, dass Deutschland den Abbau von Barrieren dringend offensiver vorantreiben und analoge wie digitale Barrierefreiheit umfassend rechtlich festschreiben muss. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit zusammen erarbeiten. In insgesamt sieben Treffen wird die Arbeitsgruppe sowohl den Begriff der Barrierefreiheit als auch die Anforderungen an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen genauer definieren. Ziel muss es sein, den gesamten Gestaltungsspielraum des "European Accessibility Act" zu nutzen und volle Teilhabe zu ermöglichen."
Auch der BDH wird sich dafür einsetzen, die Barrierefreiheit und den Diskriminierungsschutz in der kommenden Legislaturperiode weiter voranzubringen.