Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Bußgelder zu empfangen.
Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
Durch die Zuweisung eines Bußgeldes leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Menschen zur Rehabilitation.
Wir garantieren eine schnelle Information über Zahlungseingänge oder Zahlungsversäumnisse. Bußgelder werden nicht über unser Spendenkonto angelegt. So stellen wir sicher, dass keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
BDH Bundesverband Rehabilitation
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE87 3702 0500 0001 1808 99
BIC BFSWDE33XXX
BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.Lievelingsweg 125
53119 Bonn
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