18. Juni 2024
Im Kampf um die Anerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) hat Herr K. vor dem Sozialgericht Braunschweig einen bedeutenden Erfolg erzielt. Dank der Unterstützung der BDH Rechtsabteilung Hessen-Thüringen gelang es ihm endlich den ihm zustehenden Nachteilsausgleich erfolgreich einzuklagen.
Eine Polio-Infektion führte in den 80er Jahren bei Herrn K. zu Teillähmungen an beiden Beinen und einer erheblichen Deformation des Oberkörpers, wodurch sich im Laufe der Jahre seine Gehfähigkeit und die damit verbundene Behinderung drastisch verschlechterten. Bereits in den frühen 90er Jahren wurde Herr K. daher vom Versorgungsamt das Merkzeichen aG zuerkannt. Dieses wurde ihm jedoch unerklärlicherweise später wieder aberkannt.
Polio, auch als Kinderlähmung bekannt, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, von der hauptsächlich Kinder betroffen sind. Eine Infektion kann zu Lähmungen insbesondere an den Beinen führen, in seltenen Fällen ist auch die Atemmuskulatur betroffen. Durch intensive Impfkampagnen in den 1950er Jahren konnte die Verbreitung der Krankheit stark eingedämmt werden. Polio gilt weltweit als nahezu ausgerottet, dennoch existieren einige Regionen, in denen die Krankheit als endemisch einzuordnen ist.
In den 90er Jahren stellte Herr K. wiederholt Anträge für die erneute Anerkennung des Merkzeichen aG, welche jedoch allesamt abgelehnt wurden, obwohl die sichtbaren Auswirkungen der Krankheit unübersehbar waren und er kaum noch in der Lage war zu gehen. Sowohl die Aberkennung als auch die Ablehnung des Merkmals aG sei mehrfach mit dem Argument begründet worden, dass erforderliche Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Bedauerlicherweise wurde in diesem Zuge jedoch versäumt, Herrn K. persönlich zu begutachten, um seine individuelle Situation angemessen berücksichtigen zu können. Die zahlreichen Widerspruchsverfahren und Klageverfahren, welche von verschiedenen Anwaltskanzleien geführt wurden, verursachten nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand, sondern brachten auch keine positive Wendung. Erst als Herr K. in Kontakt mit der BDH Rechtsabteilung Hessen-Thüringen trat, änderte sich seine Situation maßgeblich.
Ende 2020 reichte er schließlich mithilfe der BDH-Rechtsabteilung Fulda Klage am Sozialgericht Braunschweig ein. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter bestätigte nach einer eingehenden persönlichen Begutachtung die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG. Trotz mehrfacher Versuche des Versorgungsamts die Klage abzuwehren, konnte durch den Einsatz des BDH-Juristen ein entscheidender Sieg vor Gericht errungen werden.
Dieser Erfolg unterstreicht nicht nur die Bedeutung einer gründlichen und persönlichen Begutachtung, sondern zeigt auch, dass der Einsatz und die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsabteilungen wie die des BDH einen entscheidenden Unterschied erwirken können. Herr K. kann nun endlich die Anerkennung und Unterstützung erfahren, die ihm aufgrund seiner besonderen Situation zustehen: „Durch das Merkzeichen aG habe ich die Möglichkeit bekommen, einen Schwerbehindertenparkplatz direkt vor meiner Wohnung zu erhalten. Zudem kann ich meine Arbeit besser erreichen, da ich auf dem Werksgelände parken kann. Das trägt zur Sicherung meines Arbeitsplatzes bei und ermöglicht mir eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“