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Ausgeträumt: Mit 26 in die Rente geschickt

27. August 2025

BDH-Mitglied Simay ist jung, sie möchte ihr Leben selbst in die Hand nehmen, arbeiten, eine Familie gründen, ein ganz normales Leben leben. Stattdessen bekommt sie jetzt Erwerbsminderungsrente.

Verzweifelte junge Frau

Foto: Die abgebildete Person ist nicht identisch mit der Person aus dem Bericht.

Simay hat eine sehr seltene Krankheit. Ihr Weg zur Diagnose „Myasthenie Gravis“ dauerte lange, fast drei Jahre. Sie wurde von A nach B geschickt, musste viele Medikamente und Therapien ausprobieren. Nichts davon schlug an. Wie so oft bei seltenen Erkrankungen sind mittlerweile alle bekannten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft, Verbesserungen sind nicht in Sicht. Dabei ist der Alltag mit der neurologischen Erkrankung, die sich unter anderem in einer Muskelschwäche äußert, alles andere als einfach: „Ich kann meinen Tag gar nicht mehr wirklich vorausplanen, ich muss alles immer davon abhängig machen, wie es mir an dem Tag selber geht, wie viel Kraft ich habe und wie ich mich fühle.“

Mit einem Pflegegrad 3 und einem Grad der Behinderung von 100 ist Simay auf Unterstützung angewiesen, ihre sozialen Kontakte leiden darunter. „Ich habe früher Vollzeit gearbeitet als Erzieherin und nach meiner Reha gemerkt, dass das einfach nicht mehr geht. Ich durfte dann auch nicht mehr arbeiten und bin jetzt seit zwei Jahren zuhause. Somit fehlt auch die Struktur in meinem Leben.“

Abgestempelt und aussortiert?

Im vergangenen Jahr wollte Simay erneut an einer medizinischen Rehabilitation teilnehmen. Ihr Antrag dafür wurde aber vom Leistungsträger abgelehnt, mit der Begründung, dass durch eine Rehamaßnahme keine Verbesserung im Hinblick auf ihre Erwerbsfähigkeit erwartetet werde. Stattdessen schränkte er ihr Gestaltungsrecht ein, selbst über den Beginn ihrer Rente zu entscheiden (Dispositionsrecht) und forderte sie auf, einen Antrag auf Teilhabeleistungen zu stellen. Wenn dabei festgestellt wird, dass sie erwerbsgemindert ist, könnte ihr Rehaantrag dann nachträglich in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden. „Man hat kein Mitspracherecht mehr und es wir über einen hinweg entschieden. Man hat das Gefühl, dass man ausgeliefert ist, auch der Staat die Hoffnung in einen verloren hat und man als krank abgestempelt wird. Ich glaube, ich spreche für alle Leute, die relativ jung erkrankt sind, dass das wie ein Schlag ins Gesicht ist. Ich hatte Wünsche und Träume, die ich jetzt erstmal beiseitestellen muss.“

Hätte sie keinen Antrag auf Teilhabeleistung gestellt, hätten ihr Leistungen, die sie zu der Zeit bezog, gestrichen und sogar rückwirkend zurückgefordert werden können. Gleichzeitig war aber auch gar nicht klar, ob Simay neben den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllt, da sie noch relativ jung ist und aufgrund ihrer Erkrankung noch nicht viel in die Rentenkasse einzahlen konnte.

„Es ist einfach schwierig, sich sein Leben selbst zu gestalten, weil man keine Entscheidung mehr für sich selber treffen kann, sondern über einen hinweg entschieden wird. Das zieht mich tatsächlich sehr oft noch mental runter und ich weiß auch immer noch nicht, wie ich damit umgehen soll.“

Zukunft bleibt unsicher – trotz Rente

Auch über ihre finanzielle Situation macht Simay sich Gedanken. Erst vor kurzem wurde ihr Rentenantrag bewilligt – zunächst bis 2027 – und sie ist in eine barrierefreie Wohnung umgezogen. Ein kleiner Neustart für die junge Frau. Da die Miete allerdings minimal über dem Beitrag liegt, der für staatliche Unterstützung infrage käme, muss sie diese vollständig alleine tragen. Und da ihre Rente vorerst nur befristet bewilligt wurde, steht ihr auch keine Grundsicherung zu.

Sozialjurist Rainer Beneschovsky, der das BDH-Mitglied in ihrem sozialrechtlichen Verfahren belgeitet, erläutert: „Wird ihre Rente 2027 nicht verlängert und sind auch Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgeschöpft, bleiben als Auffangnetz nur noch Bürgergeld, wenn Simay wieder als erwerbsfähig gilt (mindestens drei Stunden täglich), Grundsicherung, wenn die junge Frau dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, oder der Wiedereinstieg in Arbeit zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel für eine neue EM-Rente). Der BDH wird mit ihr gemeinsam Wege suchen, wenn es so weit ist.“ Als nächstes wird Simay nun erst einmal Wohngeld beantragen, welches ihr zumindest einen kleinen Teil der finanziellen Last von den Schultern nehmen könnte, wenn es bewilligt wird.

„Ich würde es mir anders wünschen, aber so schwer es auch ist, muss ich es leider akzeptieren, wie es ist. Ich bin froh, dass ich dank des BDH in dieser schwierigen sozialrechtlichen Situation nicht alleine dastehe.“

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