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Unterschätzt oder ignoriert?

11. Januar 2023

Frau B. ist Mitte 30. Die schlanke Frau leidet bereits seit ihrer Jugend unter einer krankhaft vergrößerten Brust. Durch Gewicht und Größe kam es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Eine Verkleinerung lehnte die Krankenkasse ab. Demütigend war nicht nur das fehlende Verständnis des Kostenträgers.

Frau Rücken

Unser Mitglied litt jahrelang unter Schulter-, Nacken- und Rückenschmerzen und kämpft mit Haltungsschäden. Ihre Beschwerden führten sogar dazu, dass Schmerzmittel eingenommen werden mussten. Passende Unterwäsche konnte sie immer nur in Spezialgeschäften kaufen, die große Brust bedeutete neben den körperlichen Beschwerden auch eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Aus diesem Grund hatte Frau B. bei der zuständigen Krankenkasse eine operative Brustverkleinerung beantragt. Trotz Empfehlung mehrerer Ärzte, die zum Gesundheitsproblem der jungen Frau Stellung bezogen, wurde das dort umgehend abgelehnt. Eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes wurde gar nicht in Betracht gezogen.

Ärztlicher Rat zählte nicht

Daraufhin wandte sich Frau B an den BDH. Sie stellte ihr Gesundheitsproblem in einem Krankenhaus vor, dort riet man ihr auch zu einer deutlichen Reduktion. Auch Anhand von Fotos konnten die Beeinträchtigungen deutlich gemacht werden.

Die Krankenkasse blieb zunächst bei ihrer Ablehnung und begründete sie damit, dass eine krankhafte Vergrößerung der Brust und Hautreizungen, die trotz fachärztlicher Behandlung immer wieder auftreten, nicht vorliegen würden. Auf alle anderen Stellungnahmen ging man nicht ein.

Erst auf Drängen der BDH-Juristen beauftragte die Krankenkasse eine zusätzliche medizinische Begutachtung. Frau B. berichtete, dass der Besuch einer sehr unfreundlichen Ärztin für sie sehr demütigend und entmutigend gewesen sei.

Glücklicherweise kam auch die zugezogene Gutachterin zu dem Ergebnis, dass durch die große Brust seit Jahren Beschwerden bestehen und empfahl eine Reduktion. Nach der Begutachtung legte die Krankenkasse dann auch dem Medizinischen Dienst den Fall vor. Auch dort kam man zur Einschätzung, dass die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Reduktion vorliegen. Daraufhin erstellte die Krankenkasse eine Kostenzusage.

Frau B. hatte nicht nur unter dem eigentlichen Gesundheitsproblem zu leiden. Unverständlich ist die Ignoranz mehrerer ärztlicher Gutachten durch die zuständige Krankenkasse. Das hat nicht nur den Leidensweg der jungen Frau verlängert. Das Nicht-zur-Kenntnis-nehmen eines zwar seltenen, aber belastenden Problems war demütigend.