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Pflege Zuhause braucht Sicherheit

24. April 2025

Weil die Kostenübernahme für ein Pflegebett für ihre 83-jährige Mutter von der Pflegekasse nicht genehmigt wurde, bat eine Berlinerin den BDH um Unterstützung.

Die betagte Dame hat aufgrund vieler gesundheitlicher Probleme (Multimorbidität) einen Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Das war bereits ein halbes Jahr vor Antragstellung für ein Pflegebett. Seitdem hatte sich ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Das Pflegebett sollte einerseits ihre pflegenden Angehörigen in der häuslichen Situation bestmöglich unterstützen und andererseits unserem BDH-Mitglied weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben erhalten.
 
Die Pflegekasse lehnte mit der Begründung ab, dass es keine medizinische Notwendigkeit dafür gäbe. Der eingelegte Widerspruch führte nicht zum Erfolg, obwohl Frau N., die Tochter, in der Widerspruchsbegründung ausführlich die komplexen Erkrankungen und Beschwerden beschrieb und auch eine Stellungnahme des behandelnden Hausarztes mit einreichte. Dieser hatte wegen der ausgeprägten Bewegungsstörung seiner Patientin das Pflegebett aus medizinischer und pflegerischer Sicht befürwortet.

Gute Gründe, um nicht aufzugeben

Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, erhebliches Übergewicht, Gleichgewichtsstörungen sowie schnelle Luftnot der Betroffenen machten das gefahrlose Ein- und Aussteigen in und aus dem Bett für die Mutter von Frau N. nicht mehr möglich.

Die alte Dame konnte kaum mehr aus eigener Kraft aufstehen oder sich hinlegen. Zusätzlich bestand für sie ein hohes Risiko zu stürzen verbunden mit einer großen Verletzungsgefahr.

Im Widerspruchsausschuss sollte nun endgültig über den Rechtsfall entschieden werden. An dieser Stelle schaltete sich Annett Sauer, BDH-Geschäftsstelle Berlin, in das Verfahren ein, um doch noch die Kostenerstattung für das dringend benötigte Pflegebett durchzusetzen. Die Volljuristin stellte die Gesundheitsstörungen der Widerspruchsführerin ausführlich dar und arbeitete die Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels deutlich heraus. Das überzeugte den Widerspruchsausschuss. Die Kosten für das dringend benötigte Pflegebett samt Aufstehhilfe sowie für eine Anti-Dekubitus-Matratze wurden von der Kasse übernommen.

Sturzgefahr in der Wohnung ausräumen

Zeitgleich mit dem Pflegebett beantragten die Angehörigen Handläufe, die im Korridor angebracht werden sollten, um den sehr langen Weg vom Schlaf- und Wohnzimmer zum Bad und zur Küche sicher und ohne Hilfe zurücklegen zu können. Da tagsüber und auch nachts nicht jederzeit eine personelle Unterstützung verfügbar war, hatte die alte Dame große Angst zu stürzen und sich zu verletzen. Ihr fehlt es an Kraft und häufig tritt Schwindel auf. Deshalb kann sie sich nur unsicher auf den Beinen halten und mit kleinen Schritten fortbewegen. Der Kostenvoranschlag für die Handläufe belief sich auf etwa 400 Euro. Doch auch dieser Antrag wurde von der Pflegekasse zunächst abgelehnt. 

Im Vorjahr war bereits der behindertengerechte Badumbau für sie bewilligt worden. Die Badewanne war damals durch eine begehbare Dusche ersetzt worden. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes war hier bereits ausgeschöpft worden. Nur bei einer objektiven Änderung der Pflegesituation könne der Antrag als neue Maßnahme gelten und dieses sei hier nicht der Fall, argumentierte die Pflegekasse. Annett Sauer konnte klarstellen, dass sich der Gesundheitszustand der 83-Jährigen nach einem Krankenhausaufenthalt wesentlich verschlechtert hatte und sie sich ohne die Handläufe nicht mehr sicher in ihrer Wohnung fortbewegen kann. So wurden mithilfe des BDH auch hier ein positiver Bescheid erwirkt und die Kosten übernommen.