Im vergangenen Jahr hatte sich das langjährige BDH-Mitglied Herr X. an unsere Rechtsberatung gewandt. Aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit war ihm seit August 2017 von der Pflegekasse der Pflegegrad 2 anerkannt worden. Eine Erhöhung des Pflegegrades erschien jedoch fast unmöglich.
Im Jahr 2019 beantragte er die Erhöhung des Pflegegrades, das sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert hatte. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Das Widerspruchsverfahren wurde durch unser Mitglied selbst mit sehr viel persönlichem Einsatz geführt. So hat er eine umfangreiche 80-seitige Widerspruchsbegründung geschrieben.
Die Begutachtung im Widerspruchsverfahren erfolgt nach Aktenlage im Sommer 2019. Der Gutachter hatte sich kaum mit der Widerspruchsbegründung auseinandergesetzt. Im Gegenteil. Er monierte sogar schriftlich den Umfang der Begründung: „… es liegt nun ein 88-seitiges Schreiben des Antragstellers vor, in dem mitgeteilt wird, dass dieser den Widerspruch aufrechterhält. Gegenstand des Schreibens sind umfangreiche Erwägungen zu physiologischen Zusammenhängen der Körperfunktion bis hin zu Miktion-, Defäkations- und Sexualfunktionsstörungen, Erwägungen zu OP-Risiken bei Eingriffen an der Wirbelsäule, Zitate aus der medizinischen Literatur, Schilderung der psychischen Probleme, die sich für den Antragsteller aus dem Abbruch seiner beruflichen Tätigkeit ergeben und Analysen des Verhaltens des Gutachters…“ ….
Wenige Monate später wurde auch der Widerspruch mit Bescheid zurückgewiesen. Unbegründet. Herr X. war tief getroffen, extrem verunsichert und fühlte sich gedemütigt. Sein Kampfgeist war nahezu erloschen. Erst nach zahlreichen Überredungsversuchen durch den ambulanten Pflegedienst und Angehörige stellte er im Jahr 2022 einen neuen Antrag auf Höherstufung.
Die Antragstellung verlief problemlos. Aufregend wurde es, als der Termin mit dem Medizinischen Dienst ins Haus stand. Die bevorstehende Begutachtung verängstigte unser Mitglied extrem. Zudem wurde der Begutachtungstermin zunächst sehr kurzfristig angemeldet. Da sich Herr X. nicht gut darauf vorbereitet fühlte, sagte er kurzerhand den Termin ab.
Nach gründlicher gemeinsamer Durchsicht der medizinischen Unterlagen, intensiver Vorbereitung eines neuen Termins mit dem Gutachter des Medizinischen Dienstes und nach Rücksprache mit dem ambulanten Pflegedienst wurde von der BDH-Rechtsberatung ein neues Datum vereinbart. So konnte auch die Begleitung bei der Begutachtung durch die Mitarbeiter der BDH-Rechtsberatung sichergestellt werden.
Noch einen Tag vor dem Tag der Begutachtung hat unser Mitglied mitgeteilt, dass er nur mit dem Gutachter reden kann, wenn er dabei durch den BDH begleitet werden kann. Das passierte dann auch, und Herr X. konnte die Begutachtung sehr gut meistern.
Als Ergebnis der Begutachtung wurde eine Höherstufung empfohlen. Der Bescheid darüber erging am Anfang März 2023, vier Jahre nach dem ersten Anlauf.
Der Rechtsbeistand bei einer Begutachtung durch einen Sozialjuristen ist sicher nicht alltäglich, aber war in der tiefen Verunsicherungssituation von Herrn X. enorm hilfreich. Beistand aus dem eigenen persönlichen Umfeld ist aber bei Begutachtungsterminen immer anzuraten.