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Barrierefreies Bad erstritten

16. Februar 2022

Verfahren gegen die Gesetzliche Unfallversicherung erfordern mitunter sehr viel Geduld und Energie. Hier hat es sich gelohnt. Vor über 40 Jahren änderte sich für R.R. auf dem Heimweg von der Berufsschule alles. Nach einem Autounfall mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma musste die damals 20-Jährige mit einer halbseitigen Lähmung weiterleben.

Barrierefreies Bad

Ihr Sprachvermögen war gestört und psychische Beeinträchtigungen erschwerten den Alltag. Dem Engagement ihrer Familie ist es zu verdanken, dass die Frau bis heute im häuslichen Umfeld wohnen kann. Sie lebt in einer Wohnung im Haus ihres Bruders, der sich auch um ihre Pflege und Betreuung kümmert.

Umbau wegen geringer Mobilität

Ihre zunehmend eingeschränkte Mobilität bereitete mit den Jahren Sorgen. Vor einigen Jahren wurde deshalb ein Badumbau notwendig. Das alte Bad aus 1982 entsprach mit einem hohen Duscheinstieg, einer älteren niedrigen Toilette und einigen anderen Barrieren nicht mehr den behinderungsbedingten Anforderungen. Anfang 2018 beantragte unser Mitglied dann Umbaumaßnahmen im Wert von insgesamt mehr als 14.000 Euro und legte verschiedene Kostenvorschläge vor. Die Unfallversicherung lehnte eine Kostenübernahme zunächst ab. Sie begründete die Entscheidung damit, dass die Badewanne mit einem Badewannenlifter nutzbar und zumutbar sei. Darüber hinaus sei ein barrierefreier Umbau nicht erforderlich. 

Zäher Rechtsstreit beginnt

Der BDH legte Widerspruch für Frau R.R. ein. Im Verfahren wurde dann ein Anspruch dem Grunde nach anerkannt. Der Bescheid der Unfallkasse, der dann folgte, war jedoch enttäuschend. Sie erkannte darin nur Kosten in Höhe von rund 4350 Euro als erforderlich und notwendig an. Ihre Begründung: Für das alte Bad sei auf Grund seines gepflegten Zustandes die Gesamtnutzungsdauer zu erhöhen. Das führe zu einem höheren Gesamtrestwert. Zudem wurde für bestimmte Arbeiten nur ein geringer behinderungsbedingter Anteil festgesetzt. Im Rahmen des Klageverfahrens des BDH wollte das Sozialgericht zunächst ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dem sind wir jedoch entgegengetreten. Im Verhandlungstermin wurde die Klägerin durch ihren Bruder vertreten. Mit ihm konnten wir die persönliche Lebenssituation und die behinderungsbedingten Einschränkungen der Klägerin nochmals anschaulich darlegen. Vor allem wurde deutlich, dass die Klägerin durch diese Wohnungshilfe-Maßnahmen weiterhin in einer eigenen Wohnung im familiären Umfeld leben kann. Dies erspart auch der Unfallversicherung die Kosten einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. 

90 Prozent der Kosten erstattet

Nach einem eindeutigen richterlichen Hinweis, der unser Klagebegehren bestätigte, konnte die beklagte Unfallversicherung zur Übernahme weiterer Kosten in Höhe von circa 9700 Euro im Rahmen eines Vergleichs bewegt werden. Insgesamt wurden unserem Mitglied mit Hilfe des BDH damit 90 Prozent der Kosten für ihren Badumbau erstattet. Dass auch im Sozialrecht durchaus mit Empathie gearbeitet wird, zeigen die persönlichen Worte der Vorsitzenden Richterin am Ende der Verhandlung: Sie sprach dem Bruder unseres Mitgliedes und seiner Familie große Anerkennung für die lebenslange Fürsorge und Pflege seiner Schwester aus.