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Entscheidung eröffnet Perspektiven

16. Februar 2022

Wer aufgrund einer schweren Erkrankung aller Voraussicht nach nur noch wenig Zeit zu leben hat, ist dankbar für jedes lebensverlängernde Medikament. Umso dramatischer ist es, wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt wird.

Entscheidung eröffnet Perspektiven

Mit der Bearbeitung eines sehr speziellen Falles wurde der BDH kürzlich beauftragt: Frau M., Mitglied im BDH, leidet an einem metastasierenden, fortgeschrittenen Gallenblasenkarzinom. Auf die übliche, von der Krankenkasse übernommene sogenannte Erstlinientherapie* bei dieser Krebsform hat die schwer erkrankte Frau zunächst gut angesprochen. Jedoch musste die Behandlung wegen lebensbedrohlicher Nebenwirkungen abgesetzt werden.
Die im Universitätsklinikum Erlangen behandelnden Ärzte schätzten aber ein, dass bei der Patientin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sogenannte Erhaltungstherapie* mit dem Arzneiwirkstoff „Olaparib“ bei gleichzeitig vorliegender Keimbahnmutation einen durchschlagenden Behandlungserfolg erzielen kann.

Das Medikament ist derzeit jedoch nur zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsenkarzinomen, nicht jedoch bei Gallenblasenkarzinomen zugelassen. Das nahm die zuständige Krankenkasse zum Anlass, die beantragte Kostenübernahme abzulehnen.

Von einer Erweiterung der Zulassung auf Gallenblasenkarzinome ist aufgrund der extremen Seltenheit der Erkrankung nicht auszugehen, da weitere Forschungsergebnisse wohl kaum zu erwarten sind.

Eilverfahren in auswegloser Lage

Wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hat der BDH die Kostenübernahme von Olaparib im einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Sozialgericht Nürnberg verpflichtete daraufhin die Krankenkasse, die Kosten einer Therapie mit dem Wirkstoff beschränkt auf zunächst zwei Monate zu übernehmen.
Da das Gallenblasen- und das Pankreaskarzinom dasselbe körperliche System betreffen und daher sehr eng verwandt sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mit Olaparib bei Frau M. ein guter Behandlungserfolg erzielt werden kann. Das wünschen wir unserem Mitglied!

Autorin:
Ass. jur. Stephanie Musielak, BDH-Rechtsabteilung Bonn

* Erstlinientherapie (First-Line-Therapie)
Als Erstlinientherapie bezeichnet man die bevorzugte, erste Behandlungsoption einer Erkrankung (meist einer Tumorerkrankung), die nach der Diagnosestellung eingeleitet wird.

* Erhaltungstherapie
Damit wird eine Therapie bezeichnet, die den Behandlungserfolg möglichst lange aufrechterhalten oder stabilisieren und damit ein Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung verhindern soll.