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Erfolg nach zwei Jahrzehnten Kampf für unser Mitglied

16. Februar 2022

Der 16. März 2000 ist für Jonas R. ein besonderes Datum. Dieser Tag sollte sein Leben grundlegend verändern, auch wenn an diesem Morgen alles wie üblich begann. Der Fall Jonas R. ./. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Krankentransport

Als Schüler der 10. Klasse der Waldorf-Schule in Haan trat der Sechzehnjährige gemeinsam mit seinen Mitschülern den morgendlichen Trainingslauf an. Jonas war genau wie sein Zwillingsbruder Jan durchtrainiert und meistens einer der Schnellsten. Auch an diesem Morgen liefen Jonas, Jan und ein weiterer Mitschüler als Erste voran. Plötzlich jedoch verlangsamte Jonas sein Tempo und fiel kurz darauf hinter einem parkenden Pkw mit Anhängerkupplung der Länge nach hin. Nach wenigen Sekunden versuchte Jonas. nochmals aufzustehen, brach jedoch erneut zusammen und blieb daraufhin reglos liegen.
Nach zunächst durchgeführter Laienreanimation und späterer Reanimation durch den herbeigerufenen Notarzt wurde Jonas mit dem Hubschrauber in die Intensivstation der Universitätsklinik Köln gebracht. 

Nach den durchgeführten Untersuchungen war klar, dass Jonas ein Kammerflimmern erlitten hatte, wodurch unglücklicherweise ein Hirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung eingetreten war.
Unklar war aber, wie genau es zu dem Sturz mit seinen schlimmen Folgen kommen konnte: War ein Thoraxtrauma mit Beteiligung des Herzens durch den Aufprall auf den Boden eingetreten und somit ein Fall für die Schülerunfallversicherung oder lag vielleicht doch eine innere Ursache vor?

Diese schwierige Frage galt es zu klären.

Wie sie diese Zeit erlebt hat beschreibt die Mutter:
„Ein solcher Unfall bringt die ganze Familie an den Rand der Belastungsfähigkeit. Jonas musste buchstäblich alles wieder erneut lernen, als er aus dem Koma erwachte. Neben der Unterstützung durch diverse neurologische Rehas engagierten sich sein Zwillingsbruder und die ältere Schwester. Und natürlich wir als Eltern. Sich im Alltag zurechtfinden, eine Ausbildung suchen, die den Fähigkeiten entspricht, Kontakte zu Freunden aufbauen – das alles waren plötzlich große Aufgaben, die Jonas voller Lebensmut anging. Und dann musste noch die Energie aufgebracht werden, eine finanzielle Absicherung für Jonas‘ Zukunft zu erstreiten. Wie froh waren wir da, dass es den BDH gab!“

Gleich zu Anfang des Verfahrens übernahm der BDH die Vertretung von Jonas. Da unserem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, musste im November 2002 Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhoben werden. Dieser Klage wurde im November 2005 stattgegeben: Der Unfall vom 16. März 2000 wurde als Versicherungsfall anerkannt und Jonas eine Verletztenrente in Höhe von 100 % zugestanden!

Die Freude währte jedoch nicht lange, denn erwartungsgemäß ging die Unfallkasse gegen dieses Urteil in Berufung. Nachdem weitere Ärzte und Sachverständige gehört worden waren, gelangte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Januar 2011 zu der Überzeugung, dass ein Thoraxtrauma nicht nachgewiesen werden könne, was zu Lasten von Jonas gehe. Die Durchsetzung seiner Ansprüche schien durch dieses Urteil in weite Ferne gerückt.

Im Herbst 2013 wandten sich Jonas und sein Vater aber erneut vertrauensvoll an ihre bereits zuvor betreuende Rechtsberaterin beim BDH, Frau Ass. jur. Stephanie Musielak. Sie leitete im November 2013 ein Überprüfungsverfahren ein. Anlass des Ganzen war eine erstmalig durchgeführte MRT-Untersuchung, mit der sich ein völlig gesundes Herz abbilden ließ. Die Behauptung der Unfallkasse, der Unfall sei aufgrund eines vorgeschädigten Herzens, also eines Herzfehlers, entstanden, war damit nicht mehr haltbar. Auch die Tatsache, dass seit dem Unfall keinerlei Rhythmusstörungen mehr aufgetreten waren, sprach für sich.
Da die Unfallkasse unserer Argumentation aber nicht folgen wollte, musste im Oktober 2014 schließlich erneut Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhoben werden.

Diese Zeit beschreibt der Vater: „In den fast 20 Jahren des Rechtsstreits habe ich mehr als neun sehr unterschiedliche Gutachten und ärztliche Stellungnahmen zum Unfall von Jonas gelesen und mich in die Zusammenhänge einarbeiten müssen – als medizinischer und juristischer Laie ist das kaum zu schaffen. Ohne den Sachverstand der Juristen des BDH (hier Frau Musielak, die nie aufgegeben hat) hätte ich nicht gewusst, wie ich darauf angemessen hätte reagieren können. Und wenn wir privat einen Rechtsanwalt mit diesen Fachkenntnissen hätten bezahlen müssen, so wäre das schnell unser finanzieller Ruin gewesen.“

Nach zahlreichen weiteren Schriftsätzen und Beweiserhebungen erstritt Frau Ass. jur. Stephanie Musielak dann im September 2019 ein Urteil vor dem Sozialgericht Düsseldorf, das durch die Unfallkasse auch nicht mehr angefochten wurde. Nach insgesamt 19 Jahren kam Jonas zu seinem Recht und für ihn wie für die gesamte Familie konnte „Rechts“-friede einkehren. Die gerichtliche Verurteilung musste danach noch umgesetzt werden, wobei Jonas nach so vielen Jahren des Streitens müde war. Er und sein Vater befürchteten eine Fortführung der Odyssee der Enttäuschungen.

Nach diversen Schreiben durch Herrn Ass. jur. Rainer Beneschovsky sowie mehreren persönlichen Gesprächen – auch gemeinsam mit der Sachbearbeiterin der Unfallkasse – konnte für die Zukunft eine neue Basis des Vertrauens und der Zuversicht geschaffen werden. Denn Jonas wird auch zukünftig mit der Unfallkasse zu tun haben. 

Im Ergebnis hat die Unfallkasse Jonas eine Verletztenrente auf Lebenszeit sowie eine Nachzahlung gewährt. Ferner wird ihm ein laufendes Pflegegeld gezahlt. Außerdem wird die Unfallkasse zukünftig Krankenbehandlungen sowie Leistungen zur Rehabilitation etc. erbringen, sofern dies notwendig wird. Damit ist dank der Hilfe des BDH die materielle Zukunft von Jonas gesichert.

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