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Ernährungstherapie – wie geht es zu Hause weiter?

28. August 2025

Wie kann die Ernährungstherapie nach der Entlassung aus der Rehabilitation fortgeführt werden und welche Hilfestellungen gibt es für daheim?

Gesunde Küche

Ist das gewünschte Rehabilitationsziel erreicht oder kann keine weitere Verbesserung des Gesundheitszustandes in der Rehaklinik erreicht werden, wird die Entlassung geplant. Sollte zu diesem Zeitpunkt weiterhin eine medizinische Ernährungstherapie notwendig sein, sollte diesbezüglich zunächst ein Informationsgespräch erfolgen. Dr. Simone Jenner, Britta Flegel und Verena Hellmann aus der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf geben Hinweise und Anregungen.

Aufklärung vor Entlassung aus der Klinik

In dem Gespräch sollte über den weiterhin bestehenden Bedarf einer Ernährungstherapie sowie über die vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten in der nachstationären Versorgung aufgeklärt werden. Um dies bewerkstelligen zu können, arbeiten verschiedene Berufsgruppen wie der Ärztliche Dienst, der Pflegedienst, die Logopädie, die Diätassistenz sowie der Sozialdienst im Rahmen des Entlass-Managements eng zusammen.

Alle relevanten Informationen zum Ernährungszustand, zu ernährungsrelevanten
Erkrankungen sowie zur während der Rehabilitation erfolgten und weiterhin erforderlichen Ernährungstherapie sollten mindestens 36 bis 48 Stunden vor der geplanten Entlassung an die weiterversorgende Stelle gegeben werden.

Dies kann beispielsweise die Hausärztin oder der Hausarzt, der Pflegedienst oder ein sogenanntes Homecare-Unternehmen als Bindeglied zwischen der Rehabilitandin oder dem Rehabilitanden sowie Klinik, Hausärztlicher Versorgung und Pflegedienst sein. Damit die Klinik mit allen Akteuren Kontakt aufnehmen darf, benötigt sie eine Einwilligung zur Datenübermittlung, die von der Rehabilitandin oder dem Rehabilitanden unterschrieben werden muss.

Wichtige Dokumente

Im Arztbrief wird die ernährungsmedizinische Anamnese (Gesundheitszustand
und Krankheitsgeschichte), die damit einhergehende ernährungsmedizinische
Diagnose sowie die Ernährungstherapie im Behandlungsverlauf notiert und eine
regelmäßige Überprüfung des Ernährungszustandes beziehungsweise Fortführung der Ernährungstherapie empfohlen. In den Therapieergebnisberichten der Logopädie und der Diätassistenz sind detaillierte Informationen zur Art der Ernährungstherapie und/oder zu Nahrungsanpassungen zu finden.

Im pflegerischen Überleitungsbogen werden zusätzliche Informationen zum Ernährungszustand wie zum Beispiel zum aktuellen Gewicht bereitgestellt, ebenso zum pflegerischen Bedarf im Rahmen des Ernährungsmanagements, wie die mundgerechte Zubereitung der Nahrung oder das Andicken von Getränken. Weiterhin sollten die Ansprechpartnerinnen und -partner mit Telefonnummer und/oder E-Mail der nachversorgenden Stelle (Hausärztin/Hausarzt, Pflegedienst, Homecare-Unternehmen) ausgehändigt werden.

Welche konkreten ernährungstherapeutischen Informationen sollten bei Entlassung
und einer Fortführung der Ernährungstherapie angegeben werden? Eine Übersicht:

  • Kostform
    Normalkost, pürierte Kost, keine orale Kost (Sondenkost)
    Getränke: angedickt oder unangedickt
  • Trinknahrung
    Anzahl (Stück)
  • enterale Ernährung: Sondennahrung und Wasser (ml)
    Fließgeschwindigkeit (ml/h)
  • parenterale Ernährung, also Ernährung über die Vene (ml) und Zusätze
    Fließgeschwindigkeit (ml/h)
  • Versorgungsbedarf
    Energie (kcal), Eiweiß (g), Fett (g), Kohlenhydrate (g), Flüssigkeit (ml)

Im Rahmen des Entlassmanagements kann die Rehabilitandin oder der Rehabilitand
Wünsche äußern. Bei Bedarf kann der oder die Betroffene und/oder Angehörige im
Umgang mit einer Sondennahrung sowie der dazugehörigen Ernährungspumpe eingewiesen werden und Übung darin erhalten. Wird in das häusliche Umfeld entlassen,
kann es vorab durchaus sinnvoll sein, schon rechtzeitig einen Termin für den ersten
Hausbesuch des Pflegedienstes oder des Homecare-Unternehmens zu vereinbaren.

Poststationäre Versorgung

Im Rahmen neurologischer Erkrankungen kommt es häufig zu Schluckstörungen, sodass Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einer enteralen Ernährung (Ernährung
per Sonde) entlassen werden müssen. Hier wird die Verordnung der Sondennahrung direkt aus der Klinik heraus organisiert. Die Verordnung wird in Form einer Hilfsmittelverordnung (Ernährungspumpe, Sondennahrung etc.) bereitgestellt.

Die Verordnung einer medizinischen Ernährungstherapie ist hingegen leider nur begrenzt möglich, da sie selbst keine Kassenleistung darstellt. Ausnahmen gibt es bei Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen – für sie kann eine Ernährungstherapie direkt verordnet werden (Verordnungsmuster 13).

Bei vielen (Begleit-)Erkrankungen hingegen, wie zum Beispiel einer Mangelernährung, bei metabolischen Erkrankungen wie Adipositas, Diabetes mellitus oder Gicht, gastrointestinalen Erkrankungen wie Fettleber oder chronischer Obstipation, aber auch bei Nieren- oder Herzinsuffizienz oder neurologischen Erkrankungen ist die Ernährungstherapie eine sogenannte „Ergänzung der ärztlichen Leistung“.

Muster Heilmittelverordnung 13

Erhalten Rehabilitandinnen oder Rehabilitanden beispielsweise eine Trinknahrung im
Rehabilitationsverlauf und sollen diese ergänzend weiter nehmen oder poststationär eine weitere Ernährungsberatung bekommen, wird dies als ärztliche Empfehlung betrachtet.

Krankenkasse kontaktieren

Die Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung ist eine Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird aber von vielen Krankenkassen im Rahmen des Paragraphen 43 SGB V „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ bezuschusst. Man sollte sich daher vorab bei der eigenen Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung erkundigen. Um eine Bezuschussung abklären zu können, sollte zunächst eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Dies ist für ausstellende Ärztinnen und Ärzte budgetneutral. Mit dieser Bescheinigung
kann man dann bei der eigenen Krankenkasse in Erfahrung bringen, welche Angebote diese für ihre Mitglieder bereitstellt und/oder in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung einer Ernährungstherapie möglich ist.

Eine weitere Möglichkeit ist die direkte Kontaktaufnahme mit einer Ernährungsberaterin oder einem Ernährungsberater. Die Ernährungsberatung wird zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen, welcher anschließend zusammen mit der ausgestellten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

Ernährungsberatung finden

Im Gegensatz zu der Berufsbezeichnung „Diätassistentin oder Diätassistent“, hinter
der sich eine staatlich anerkannte Ausbildung verbirgt, sind die Bezeichnungen
„Ernährungsberaterin oder Ernährungsberater“, „Ernährungsfachkraft“ oder ähnlich
lautende Bezeichnungen keine geschützten Begriffe. Das bedeutet, dass sich im Prinzip
jede Person so nennen darf, ohne dass eine fachliche Qualifizierung oder staatliche Anerkennung nachgewiesen werden muss.

Symbolbild Ernährungswissenschaften

Qualifizierte Ernährungsberaterinnen und -berater mit einem entsprechenden Nachweis lassen sich aber gut auf den Internetseiten verschiedener Berufsverbände und Fachgesellschaften finden:

Vorsorge ist möglich!

Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle, Demenz, Parkinson und chronische
Schmerzen nehmen immer mehr zu. Bedingt durch unseren westlichen Lebens- und
Ernährungsstil mit zu häufigen Mahlzeiten, zu fettem und süßem Essen, mit zu vielen
einfachen Kohlenhydraten und Zusatzstoffen feuern wir die stille unterschwellige Entzündung (silent inflammation) unbemerkt an.

Eine antientzündliche Ernährung kann helfen, Entzündungsprozesse zu bremsen. Dabei gilt die Devise sich „bunt“ und abwechslungsreich zu ernähren, Kräuter und Gewürze zu
integrieren, auf ein günstiges Fettsäure-Verhältnis in den Mahlzeiten zu achten und
möglichst wenig hochverarbeitete Lebensmittel und Getränke zu konsumieren.

Rezeptvorschläge aus der Klinik-Lehrküche finden Sie im BDH-Magazin, Ausgabe 7/8 2025: